VVG-Reform: Verbraucherfreundliches Recht bei der HUK-COBURG für alle Verträge

Die HUK-COBURG wird die neuen verbraucherfreundlichen Regeln des reformierten Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) allen bestehenden Verträgen in der Kfz-Versicherung sowie in den anderen Schaden- und Unfallversicherungen bereits ab 2008 bei der Regulierung neuer Schadenfälle zugrunde legen. Der Gesetzgeber hat dies erst für 2009 vorgesehen; 2008 sollten nur Neuverträge von dem neuen Recht profitieren.

Die VVG-Reform sieht unter anderem den Wegfall des so genannten Alles-oder-nichts-Prinzips vor: Das bedeutet, dass künftig bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls der Versicherer in allen Sachversicherungen nicht mehr von der Leistungspflicht befreit ist, sondern je nach dem Grad des Verschuldens des Kunden gegebenenfalls einen Teil des Schadens ersetzen muss. Die HUK-COBURG wird nach dieser Quotelungsregel ab 2008 alle neuen Schadenfälle regulieren.

In der Kaskoversicherung gilt dies für Kfz-Diebstähle und Trunkenheitsdelikte; für alle übrigen Tatbestände hat die HUK-COBURG bereits seit längerem auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. In den anderen Schadenversicherungen profitieren alle älteren Verträge, die bei grober Fahrlässigkeit bis jetzt noch die Leistungsfreiheit vorsehen.

Auch bei grob fahrlässiger Gefahrerhöhung – in der Autoversicherung z. B. beim Fahren mit abgefahrenen Reifen – und grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen – etwa Verstößen gegen die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht – gilt künftig die Quotelung.

Darüber hinaus wird sich die HUK-COBURG ab 2008 in allen neuen Schadenfällen nicht mehr auf Leistungsfreiheit durch Fristablauf berufen, wenn ein Kunde nach einem ablehnenden Bescheid des Versicherers nicht innerhalb von sechs Monaten seine Ansprüche gerichtlich geltend macht. Auch diese Neuerung wäre nach der VVG-Reform erst 2009 für alle Verträge verbindlich, 2008 dagegen nur für neu abgeschlossene.

Pressemitteilung der HUK-Coburg

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