Wahlfreiheiten trotz Bindungsfrist

Die neuen Selbstbehalttarife innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung bieten den Mitgliedern schon jetzt zahlreiche Vorteile. Bei der BKK Essanelle, Deutschlands achtgrößter Betriebskrankenkasse, bestehen seit dem ersten April umfangreiche Wahlmöglichkeiten.

Unter den zwölf Wahltarifen erlauben neun Selbstbehalttarife mit gestaffelten Prämien und Selbstbehalten individuellen Krankenversicherungsschutz. Damit notwendige Arztbesuche in Anspruch genommen werden, sind Arzt- und Zahnarztbesuche sowie Vorsorgemaßnahmen vom Selbstbehalt ausgeschlossen.

Zudem ändert sich für die familienversicherten Angehörigen gar nichts, wenn ein Mitglied einen passenden Selbstbehalttarif wählt. Im Gegensatz zu allen anderen Angeboten auf dem Markt können mitversicherte Kinder und Ehepartner der BKK Essanelle alle Leistungen weiter komplett in Anspruch nehmen.

Diese Leistungen sind prämienunschädlich. Auch das Mitglied kann weiterhin zum Arzt gehen. Folgende Leistungen sind vom Selbstbehalt ausgenommen: Arzt- und Zahnarztbesuche, Präventions- und Selbsthilfemaßnahmen, Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen, zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheitsuntersuchungen sowie medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten.

Erst die aus einem Arzt- oder Zahnarztbesuch resultierenden Verordnungen, zum Beispiel Arzneimittel, gehen zu Lasten des Selbstbehaltes. Sollten Verordnungen für das Mitglied anfallen, so können diese mit dem Prämienbetrag ausgeglichen werden.

Der Prämienbetrag wird bei Erteilung einer Einzugsermächtigung direkt zu Vertragsbeginn ausgezahlt. Die maximale Prämie beträgt 600 Euro. „Die BKK Essanelle zahlt die Prämie sogar bereits zu Beginn der Wahl des Tarifs aus“ so Guido Frings, Vorstand der BKK Essanelle.

„Es kann doch niemand ernsthaft glauben, dass eine Krankenkasse wie der Rattenfänger von Hameln ihre Mitglieder in einen Wahltarif lockt, um dann die Beiträge drastisch zu erhöhen. Hier sollten die Verbraucherschützer mal genauer ins Gesetz schauen, welche Optionen die Versicherten hier haben.“

Bindungsfristen und Wahlfreiheit nach einem Jahr Die Wahl eines Selbstbehalttarifes bindet das Mitglied drei Jahre an seine Krankenkasse. Jedoch gilt die Bindungsfrist nicht für den gewählten Tarif.

Nach Ablauf eines Jahres hat das Mitglied die Möglichkeit, in einen anderen Tarif zu wechseln. Letztendlich kann sich das Mitglied auch dazu entschließen, keinen Selbstbehalttarif mehr zu wählen. Stattdessen gilt dann wieder der normale Krankenkassen tarif.

Sollten sich die Lebensumstände des Mitgliedes während der dreijährigen Bindungsfrist ändern, beispielsweise im Falle von Arbeitslosigkeit, können solche Härtefälle im Einzelfall vom gewählten Selbstbehalttarif entbunden werden. Sollten die Tarifbedingungen während der Laufzeit geändert werden, dann wird die Bindung des Mitgliedes automatisch aufgehoben.

Dann muss der Nachfolgetarif gewählt werden, für den eine erneute Bindungsfrist von drei Jahren gilt. „Aus diesem Grund muss niemand befürchten, einen Selbstbehalttarif zu wählen“, so Frings weiter.

„Die BKK Essanelle wird ihre Mitglieder und Interessenten individuell beraten und den Einzelnen nur die Tarife anbieten, die den individuellen Versicherungsschutz optimieren. Endlich wird auch den gesetzlich Versicherten ein Mindestmaß an Mündigkeit zur Gestaltung des eigenen Versicherungsschutzes gewährt. Krankenkassen

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