Der frühzeitige Einbau eines Schadstoffminderungssystems bei älteren Benzinern und Dieselfahrzeugen rechnet sich trotz Verschiebung der geplanten Fahrverbote. Beachtliche Steuerersparnis durch Aufrüstung auch ohne „Umweltzonen“.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben – nach der Vertagung der von mehreren Kommunen zum 1. Juli geplanten Fahrverbote für Fahrzeuge mit veralteter Abgastechnik auf das Jahr 2008 gibt die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung keine Entwarnung.
Auch ohne die Einrichtung so genannter Umweltzonen zum Schutz der Bevölkerung vor allzu hoher Feinstaubbelastung lohnt sich eine Nachrüstung von Rußpartikelfiltern für Diesel bereits zum jetzigen Zeitpunkt.
Je nach Fahrzeugmodell und Nachrüstzeitpunkt winken neben einem einmaligen Steuernachlass schon heute weitere Steuervergünstigungen. Außerdem leistet die Nachrüstung einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz.
Die GTÜ weist darauf hin, dass Diesel-Fahrer, die auf eine Partikelfilter-Nachrüstung verzichten, bereits seit 1. April vier Jahre lang eine „Strafsteuer“ von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum zusätzlich zur bisherigen Kfz-Steuer bezahlen müssen.
Experten-Schätzungen gehen davon aus, dass etwa zwei Drittel der insgesamt zehn Millionen Diesel-Autos in Deutschland problemlos nachgerüstet werden können. Von Fahrverboten in Umweltzonen betroffen sind auch alte Benzin-Autos, die zwar schon einen geregelten Kat besitzen, aber in ihren Papieren noch den Hinweis „schadstoffarm 01“ tragen.
Auch diese Fahrzeuge mit EU-1Einstufung lassen sich mit dem Einbau eines so genannten Kaltlaufreglers für EU 2 und damit für die grüne Schadstoffplakette fit machen. Im Alltag bedeutet dies: Freie Fahrt in allen Umweltzonen.
Vom Finanzamt wird die Umrüstung zudem mit deutlich niedrigeren Steuersätzen belohnt. Dem Halter eines neun Jahre alten BMW 320i mit 2,0 Liter Hubraum beispielsweise bringt die Nachrüstung eine Steuersenkung von 15,15 auf 6,75 Euro pro 100 cm3 Hubraum im Jahr. Das heißt: Eine jährliche Steuerersparnis von 155,40 Euro.
Im Gegenzug belaufen sich die Nachrüstkosten für einen Kaltlaufregler bei diesem Auto auf knapp 250 Euro. Damit amortisiert sich der Einbau bereits nach weniger als zwei Jahren. Wie dieses Beispiel anschaulich zeigt, ist die technische Aufrüstung eines alten Benziners in vielen Fällen lohnenswert.
Das gleiche gilt auch für Diesel-Fahrzeuge. Trotz höherer Umrüstkosten rechnet sich der nachträgliche Einbau eines Partikelfilters durch die Wertsteigerung und die Steuerersparnis.
Um nachrüstwilligen Autofahren das Vorhaben zu erleichtern, bietet die GTÜ über ihre Datenbank bereits im Vorfeld eines Werkstattbesuchs nützliche Tipps und technische Informationen rund um das Thema Umrüstung und Schadstoffplaketten.
Noch vor in Kraft treten der so genannten Feinstaubplaketten-Verordnung zum 1. März dieses Jahres war die GTÜ die erste Organisation, die über ihre Partner Schadstoffplaketten ausgab und Autofahrern sowie Werkstätten den kostenfreien Zugang zur ihrer beispiellos umfassenden Feinstaub- und Nachrüstdatenbank anbot.
Auf der Internetseite der GTÜ finden sich zahlreiche Informationen darüber, welche Feinstaubplakette ein Fahrzeug erhält, ob eine Nachrüstmöglichkeit besteht und was eine eventuell notwendige Umrüstung eines älteren Diesel oder Benziner kostet.
Die gezielte Abfrage zu einem bestimmten Auto ist denkbar einfach: Nach Eingabe von Fahrzeughersteller- und Typschlüssel, die sich im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung (Teil 1) finden, erscheinen die gewünschten Informationen für das gesuchte Fahrzeug übersichtlich auf dem Bildschirm.
Dazu gehören die aktuell erhältliche sowie die maximal durch die Umrüstung erreichbare Feinstaubplakette, alle dazu angebotenen Filter-Nachrüstsätze, Bestellnummer und Verkaufspreis.
In der Online-Datenbank der GTÜ sind ständig aktuell das deutsche Marktangebot an Dieselpartikelfiltern sowie die möglichen Nachrüstsysteme zur Schadstoffreduzierung bei Benzinern hinterlegt.
Pressemitteilung der GTÜ