Oft keine Rückzahlung trotz zu hoher Miete

Der Vermieter will neun Euro pro Quadratmeter, der Mietspiegel nennt sieben als Obergrenze: Mancher Mieter glaubt, er könne sich das vermeintlich zu viel gezahlte Geld vom Vermieter zurückholen. Doch das ist nicht immer so.
Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte hierzu, wie das Immobilienportals Immowelt.de berichtet, eher vermieterfreundlich. Zwar seien laut Gesetz Miethöhen, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, unzulässig. Das gelte aber nur dann, wenn der Vermieter eine Wohnungsknappheit vor Ort ausnutzt, um die hohe Miete zu erzielen.

Allgemeine Wohnungsknappheit allein reiche nicht aus, so der BGH, um eine zu hohe Miete als unzulässige Mietpreisüberhöhung zu klassifizieren. Der Mieter müsse beweisen, dass seine Lage ausgenutzt wurde. Das sei dann der Fall, wenn der Mieter die überteuerte Wohnung nur gemietet hat, weil er sonst keine andere Wohnung gefunden hätte.

Ist ein Mieter unabhängig vom Wohnungsmarkt bereit, für eine bestimmte Wohnung eine verhältnismäßig hohe Miete zu zahlen, habe er keine Rückzahlungsansprüche, so Immowelt.de. Das gelte auch, wenn er sich vorher nicht über vergleichbare Immobilien und die üblichen Mieten erkundigt hat.

In einem weiteren Urteil legte der BGH fest, dass es auch nicht auf Wohnungsknappheit in einem bestimmten Stadtteil ankomme. Es sei dem Wohnungssuchenden zumutbar, in einen preiswerteren Stadtteil zu ziehen. (Az. VIII ZR 190/03 und VIII ZR 44/04)

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