Der Risikostrukturausgleich wirkt – 2006 wurden 15,1 Milliarden Euro innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung umverteilt

Die Umverteilung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen durch den Risikostrukturausgleich (RSA) ist 2006 auf 15,1 Mrd. Euro gestiegen. Dies sind 500 Millionen mehr als noch im Vorjahr, was aus den jetzt aktuell vorliegenden Auswertungen und Detailberechnungen hervorgeht.

Demnach zahlten die Angestellten-Ersatzkassen 4,2 Mrd. Euro in den RSA, bei den Betriebskrankenkassen waren es 8,7 Mrd. Euro. Größter und fast ausschließlicher Netto-Empfänger ist die AOK. Die AOK hat fast 25 Millionen Versicherte und ist damit deutlicher Marktführer, was z. B. bei Preisverhandlungen mit Leistungserbringern ein deutlicher Vorteil ist.

Trotzdem wurde sie über den RSA mit dem Rekordbetrag von 13,1 Mrd. Euro unterstützt. Dahinter folgt die Knappschaft mit einem Volumen von 1,6 Mrd. Euro. Analog zu der hohen Umverteilung zwischen den Krankenkassen haben sich die durchschnittlichen Beitragssätze mehr und mehr angenähert und das ursprüngliche Ziel des RSA wurde erreicht: Unterschiedliche Beitragssätze nur auf Grund verschiedener Versichertenstrukturen gibt es heute nicht mehr.

Morbiditätsausgleich schon heute Kernaufgabe des RSA

Der heutige Risikostrukturausgleich (RSA) orientiert sich an der unterschiedlichen Morbidität der Versicherten der verschiedenen Krankenkassen. Da Morbidität nicht direkt (und schon gar nicht für 70 Millionen Versicherte) messbar ist, sind seit nunmehr zwölf Jahren vor allem die Kriterien Alter, Geschlecht und der Bezug einer Erwerbsminderungsrente Grundlagen der Berechnungen. Ergänzt wurde dies im Laufe der Jahre z. B. durch die Verknüpfung mit den so genannten Chronikerprogrammen (DMP). Dadurch mussten im Laufe der Jahre bei vielen Krankenkassen die Beiträge steigen, während sie bei anderen Krankenkassen durch den RSA sinken konnten.

Seit seiner Einführung wurde der RSA durch über 20 Gesetze und Verordnungen Jahr für Jahr so oft verändert und ausgeweitet, dass echter Wettbewerb kaum noch möglich ist. Ziel einer Weiterentwicklung sollte es deshalb sein, den RSA einfacher, unbürokratischer und effizienter zu machen. Alter und Geschlecht sind objektiv messbar, ohne bürokratischen Aufwand zu erfassen und manipulationsresistent. Deshalb sollte man diesen Kern stärken, statt künftig dutzende von Erkrankungen zum Maßstab der Ausgleichszahlungen zu machen, wie es mit der Gesundheitsreform geplant ist.

Pressemitteilung des BKK Bundesverband

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