Stalking – Wenn der Liebeswahn zur Gefahr wird

Ständiges Beobachten, unerwünschte Kontaktaufnahmen und im Extremfall auch körperliche Angriffe zählen zu typischen Handlungen des Stalkings. Betroffen davon sind nicht nur Prominente – prinzipiell kann es jeden Menschen treffen.

Nicht selten werden die Betroffenen in schwere psychische Krisen getrieben. Als letzter befreiender Schritt reicht oftmals nur die Aufgabe des Wohnorts, der Freunde und des Arbeitsplatzes. Wie man Stalking verhindern und sich dagegen wehren kann, ist Thema dieses Expertenchats am 24.04.2007, Beginn 20:00 Uhr.

Der Begriff Stalking (englisch to stalk = sich anpirschen) stammt aus der Jägersprache und beschreibt die Belästigung, Überwachung und/oder Verfolgung von Menschen, die dadurch bedroht und in ihrem Alltag massiv eingeschränkt werden. Da sich Stalking-Handlungen nicht selten über Monate oder Jahre hinziehen, sind viele Opfer von reaktiven psychischen Erkrankungen betroffen.

Ausgehend von spektakulären Fällen prominenter Betroffener (z. B. John Lennon, Steven Spielberg oder Steffi Graf) wird das Phänomen seit den 1990er Jahren zunehmend zum Gegenstand wissenschaftlicher Forschung gemacht und als allgegenwärtiges Problem identifiziert: Weder für Opfer noch für Täter gibt es typische Profile, prinzipiell kann jeder ins Visier von Stalkern geraten.  

Über Stalking-Täter (juristisch als „Nachsteller“ bezeichnet) ist bekannt, dass viele unter einer Persönlichkeitsstörung (z. B. emotional-instabile/Borderline-Persönlichkeitsstörung) leiden, ein geringes Selbstwertgefühl haben und in ihrem Sozialverhalten auffällig sein können.

Während bei leichten bis mittelschweren Stalking-Fällen der Anteil männlicher gegenüber weiblicher Täter nur mäßig überwiegt (Schätzungen gehen von 60:40 aus), sind Täter schweren Stalkings fast ausschließlich männlich.  

Der Begriff „Liebeswahn“ beschreibt das häufigste, jedoch nicht einzige mögliche Motiv von Stalkern. In ca. zwei Drittel aller Fälle kennen sich Opfer und Täter aus einer früheren Beziehung (Ex-Lebenspartner und -Ehegatten) oder etwa von der Arbeit (Ex-Arbeitskollegen). Hier sind Gefühle der Demütigung wegen der unverstandenen Beendigung der Beziehung und ein Nicht-Wahrhaben-Wollen der Trennung handlungsleitend.

Werden Menschen, mit denen Stalking-Täter keine Liebes-, sondern eine geschäftliche oder vertragliche Beziehung hatten (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, frühere Vorgesetzte) attackiert, stehen eher Rachebedürfnisse und Dominanzwünsche im Vordergrund.

Die medial größte Aufmerksamkeit hat das Prominenten-Stalking, bei dem sich Gefühle der Schwärmerei zu massiven, aufdringlichen Kontaktversuchen steigern. Die Täter streben meist eine intime Beziehung an und sind den Opfern persönlich unbekannt.  

Das Vorgehen von Stalkern ist üblicherweise perfide und detailliert geplant, dementsprechend vielfältig sind die eingesetzten Stalking-Handlungen, z. B.

 

  • Heimliches Beobachten und Verfolgen
  • Eindringen in die Privatsphäre durch Aufenthalt in der häuslichen Umgebung oder unerwünschtes Betreten der Wohnungen von Opfern
  • Schreiben von „Liebesbriefen“, die z. B. auch Drohungen und Beschimpfungen enthalten können
  • unerwünschte Telefonanrufe
  • Schalten erfundener Anzeigen in Zeitungen (z. B. Hochzeits- oder Todesanzeigen)
  • Bestellen von Waren oder Abonnieren von Zeitschriften unter dem Namen des Opfers
  •  

In den letzten Jahren wurde zusätzlich das „Cyberstalking“ als eigener Begriff eingeführt, er umschreibt direkte Belästigungen per E-Mail oder in Webforen, Manipulationen virtueller Gemeinschaften zur Auskundschaftung von Opfern oder auch Verleumdungen oder gehässige Postings in Newsgroups, Foren und Gästebüchern.  

Die Verbesserung des Schutzes von Stalking-Opfern wird seit einigen Jahren verstärkt diskutiert. Viele Stalking-Handlungen erfüllen schon heute Straftatbestände, so können beispielsweise Hausfriedensbruch, Beleidigung oder sexuelle Nötigung vorliegen. Ein eigener Straftatbestand „Stalking“ befindet sich momentan im Gesetzgebungsverfahren und wird voraussichtlich in Kürze in das Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen.

Darüber hinaus haben die Opfer die Möglichkeit, über das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz) gerichtliche Schutzanordnungen gegen den Stalker zu erwirken.

Eine solche Anordnung hat den Vorteil, dass sie auf den konkreten Fall bezogen ist – sie kann beispielsweise in dem Verbot bestehen, sich der Wohnung oder dem Arbeitsplatz des Opfers zu nähern. Verstößt ein Stalker gegen dieses Verbot, macht er sich strafbar und kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr belegt werden.

In jedem Fall sollten Betroffene sämtliche Stalking-Handlungen wie Telefonanrufe, E-Mails oder SMS-Botschaften lückenlos dokumentieren, um das Stalking auch beweisen zu können.  

Wie man sich gegen Stalking schützen kann und welche rechtlichen Mittel gegen Täterinnen und Täter zur Verfügung stehen, ist Thema dieses Expertenchats.  

Hier kommen Sie zur BKK Lebenshilfe online.

Pressemitteilung der BKK VDN

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