Laut Bundesministerium für Gesundheit sind mehrere hunderttausend Verbraucher in Deutschland derzeit ohne Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Das soll sich in Zukunft ändern. Denn mit der Gesundheitsreform werde schrittweise die
spflicht für alle eingeführt. Hierüber berichtet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Da die „Erwerbsbiografien“ heutzutage in den seltensten Fällen geradlinig verlaufen, sei mancher Verbraucher mehr oder weniger „freiwillig“ aus dem System der gesetzlichen oder privaten gefallen.Insbesondere so genannte Kleinselbständige hätten eher Lieferrechnungen bezahlt, als ihre eigenen Beiträge für die
. Was dann folgte, sei unausweichlich gewesen. Angesichts aufgelaufener Beitragsrückstände sei der sschutz gekündigt worden. Damit sei in vielen Fällen auch die Rückkehr in das System der verwehrt gewesen.Seit dem ersten April 2007 sei die Rechtslage jedoch eine andere, so die Verbraucherzentrale. Erstmals werde mit der Gesundheitsreform schrittweise eine
spflicht eingeführt. Diese gelte gleichermaßen für die gesetzliche wie auch für die private .Wer keine
habe, könne sich allerdings nicht aussuchen, ob er sich bei einer gesetzlichen oder privaten versichert. Wer zuletzt gesetzlich krankenversichert war, werde wieder Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. War man zuletzt privat krankenversichert, müsse man wieder einen Vertrag bei einer privaten Versicherung abschließen.Ab dem 01.07.2007 gibt es in der privaten
ein Beitrittsrecht in den Standardtarif und ab dem 01.01.2009 dann eine Versicherungspflicht.