Innerhalb der Familie Steuern sparen

Für Kinder zahlt der Staat Kindergeld. Zudem dürfen Eltern Betreuungskosten absetzen. Über clevere Verträge mit den Sprösslingen kann die Familie ihre Steuerlast zusätzlich drücken. Das gilt vor allem, wenn der Nachwuchs älter ist und zum Beispiel in eine andere Stadt zieht, wie der Verband der PSD Banken e.V. berichtet. Statt eine Wohnung bei Fremden zu mieten, kaufen die Eltern eine Immobilie, die sie an Sohn oder Tochter vermieten. Als Vermieter dürfen sie sämtliche Anschaffungs- oder Renovierungskosten absetzen. Ohne weiteres spiele der Fiskus allerdings nur mit, wenn die Miete mindestens 75 Prozent des ortsüblichen Entgelts beträgt.

Steuerlich lukrativ könne auch die Mitarbeit des Kindes im elterlichen Betrieb sein. Gehalt und Sozialabgaben dürfe der Unternehmer vom Gewinn Steuer mindernd abziehen. Das Kind erhalte den Lohn bis zu 10.780 Euro im Jahr steuerfrei. Die Familie sollte jedoch in ihrer Kalkulation berücksichtigen, dass das Kindergeld gestrichen wird, wenn volljährige Kinder Einkünfte in Höhe von 7.680 Euro im Jahr haben, so der Banken verband.

Verträge unter Angehörigen akzeptiere der Fiskus nur, wenn sie wie unter Fremden üblich gestaltet und tatsächlich umgesetzt werden. Gibt das Kind den Eltern ein Darlehen für den Betrieb oder zur Finanzierung einer Mietwohnung, könnten diese die Darlehenszinsen absetzen.

Das Modell funktioniere sogar, wenn die Eltern dem Kind den Darlehensbetrag zuvor schenken. Zwischen Schenkung und Darlehen sollte jedoch eine „Schamfrist“ von drei bis sechs Monaten liegen, so der Verband der PSD Banken . Auch dürfe die Schenkung nicht mit der Auflage verbunden sein, dass die Kinder den Betrag dem Betrieb zur Verfügung stellen (BFH, Az. VIII R 46/00).

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