Ab 1. April neue Wahlmöglichkeiten durch die Gesundheitsreform

Pressemitteilung der AOK

 

Der Bundespräsident hat unterschrieben: Am 1. April tritt das Gesetz für mehr Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. „Die AOK ist für den Wettbewerb gut aufgestellt“, sagt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens. „Viele Leistungen, die jetzt Pflicht werden, sind für AOK-Versicherte nicht neu. Wir nutzen die neuen gesetzlichen Möglichkeiten, um unsere Leistungen auszubauen und Impulse für den Wettbewerb zu setzen“, so Ahrens.

Die AOK starte mit einem Komplett-Angebot individuell gestaltbarer Wahltarife in den Kassen-Wettbewerb. Neu und besonders interessant für Mit-glieder sei ein Selbstbehalttarif, der Mitgliedern pro Jahr je nach Einkommen bis zu 600 Euro Bonus einbringen kann. Mit lediglich sieben Tarifstufen, nach Einkommen gestaffelt, ist das Angebot laut Ahrens „besonders transparent und übersichtlich“.

Neues Instrumentarium für die Versicherten nutzen

Mit der aktuellen Gesundheitsreform werde der Wind im Wettbewerb spürbar schärfer wehen, der Markt der gesetzlichen Krankenversicherung gerate zunehmend in Bewegung. Schließlich habe der Gesetzgeber den Krankenkassen bewusst das Instrumentarium dafür an die Hand gegeben, ihre Beitragssätze und Produkte stärker zu differenzieren. „Als Marktführer wird die AOK dieses Instrumentarium jetzt konsequent nutzen. Durch attraktive Angebote kann die AOK eine gute Mischung aus allen gesellschaftlichen Gruppen versichern, von Alleinerziehenden in 400-Euro-Jobs über junge Familien oder Rentner, bis hin zu den Gutverdienern mit geringen Krankheitsausgaben“, unterstreicht Ahrens.

Wer mit seinem Einkommen über 3.500 Euro im Monat liegt und den Selbstbehalttarif wählt, kann einen Jahresbonus von 600 Euro erreichen. Arztbesuche in Verbindung mit einem Rezept für Arznei- oder Heilmittel oder Krankenhaus-Aufenthalte vermindern den Bonus um einen pauschalen Betrag. Aber nur wer mehrmals im Jahr eine ärztliche Behandlung mit Rezept braucht oder mehrmals im Krankenhaus war, hat eine geringe Eigenleistung von 50 bis maximal 120 Euro zu tragen. Ahrens erläutert: „Wir möchten mit dem Tarif vermeiden, dass unsere Mitglieder bei ihrer Gesundheit an der falschen Stelle sparen. Arztbesuche ohne Rezept, Früherkennungsuntersuchungen und Leistungen rund um die Schwangerschaft werden nicht angerechnet. Sämtliche Behandlungen der mitversicherten Familienangehörigen wirken sich ebenfalls nicht auf den Bonus aus.“

Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten

Über den Selbstbehalttarif hinaus bietet die AOK weitere Tarife und Prämienprogramme, die den Akzent stärker auf eine Belohnung gesundheitsbewussten Verhaltens setzen. Die neuen Tarife müssen sich durch Einsparungen selbst finanzieren – es findet keine Quersubventionierung durch die normalen Beiträge statt. „Diesen Ansatz des Gesetzgebers begrüßen wir auch ausdrücklich, da wir so einerseits neue Elemente im Kassen-Wettbewerb nutzen können, ohne andererseits die Solidarität unter unseren 25 Millionen Versicherten zu verletzen. Wenn wir auf diesem Wege gesunde, gut verdienende Mitglieder in der AOK

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