Pressemitteilung der
Die
, mit nur 12,0 % allgemeinen Beitragssatz günstigste bundesweite Krankenkasse, macht das jetzt für ambulante medizinische Leistungen in Schleswig-Holstein möglich. In Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) führt die für diejenigen Versicherten, die Kostenerstattung anstelle des Sachleistungsprinzips wählen, den Wahltarif „Gesetzlicher Privatpatient“ für die haus- und fachärztliche Behandlung ein. „Das nördlichste Bundesland wird damit zur Modellregion, mit anderen Kassenärztlichen Vereinigungen werden Verhandlungen folgen“, so Ralf Hermes, Vorstandsvorsitzender der .Dazu schlieÃt der IKK-Landesverband Nord ausschlieÃlich für seine Mitgliedskasse
mit der KVSH eine besondere Vereinbarung über die Vergütung der ärztlichen Honorare für das Kalenderjahr 2007. Demnach gilt für alle Versicherten der grundsätzlich eine Einzelleistungsvergütung nach der ärztlichen Gebührenordnung EBM (Einheitlicher BewertungsmaÃstab) mit einem Punktwert um 7,5 Cent.Wählt der Versicherte die Kostenerstattungsvariante, greift die privatärztliche Gebührenordnung (GOÃ) mit einem Faktor von 2,3. In der Höhe der Honorierung für niedergelassene Ãrzte sind beide Alternativen ungefähr gleichwertig. In der Kostenerstattungsvariante genieÃt der Versicherte jedoch zusätzlich den Leistungsumfang der Privatversicherung. Hinsichtlich der Behandlung durch Vertragsärzte tritt er wie ein Privatpatient auf. Arznei-, Heil- und Hilfsmittel wie auch die Krankenhausbehandlung werden weiter über die Krankenversichertenkarte abgerechnet.
Unter organisatorischer wie auch qualitätssichernder Begleitung der KVSH kann die Privatärztliche Verrechnungsstelle Schleswig-Holstein (PVS) vertraglich mit der Abrechnung der ärztlichen Vergütung betraut werden.
Hierzu Ralf Hermes: „Die
Ãbrigens: Wer diesen Tarif wählt, bindet sich nur ein Jahr statt der üblichen drei Jahre.