Die Miete nicht wert

Mieter haben Rechte

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Die Minderung soll den Mieter einerseits für den verlorenen Wohnwert entschädigen, andererseits soll sie den Vermieter zum raschen Handeln zwingen. Doch manch ein Vermieter lässt sich auch durch entgangene Mieteinnahmen nicht aus der Ruhe bringen.

Wenn die Frist, die bei der Mängelanzeige gesetzt wurde, abgelaufen ist, besteht ein Recht auf Selbstbeseitigung. Der Mieter kann die notwendigen Reparaturen also auf eigene Kosten durchführen lassen. Die Auslagen werden dann dem Vermieter in Rechnung gestellt oder mit der nächsten Mietzahlung verrechnet.

Der Vermieter muss allerdings nur die Kosten erstatten, die für eine fachgerechte Reparatur notwendig sind. Kann beispielsweise ein kaputter Boiler wieder instand gesetzt werden, darf der Mieter nicht das komplette Gerät austauschen lassen.

Manchmal liegen die Ursachen für den Mangel gar nicht in der eigenen Wohnung. Bei einem undichten Dach oder veralteten Wasserleitungen stößt das Selbstbeseitigungsrecht an seine Grenzen. Um den Druck auf den Vermieter zu erhöhen, kann man einen Teil der Miete zurückbehalten, in schweren Fällen bis zu 100 Prozent.

Anders als bei der Minderung steht dem Vermieter die zurückbehaltene Miete weiterhin zu. Nach der Reparatur muss der Betrag also ausgezahlt werden. Die Regel für die Einbehaltung ist einfach: Zusätzlich zur gekürzten Miete kann man das Drei- bis Fünffache der Minderungsquote zurückhalten.

Ein Beispiel: Bei einer Miete von 500 Euro und einem Minderungssatz von fünf Prozent bleiben 475 Euro zu zahlen. Davon können noch maximal fünf mal 25 Euro einbehalten werden. Die Mietzahlung verringert sich also auf 350 Euro. 125 Euro muss der Mieter aber wieder zurückzahlen, wenn der Mangel beseitigt ist.

Wenn der Mangel die Wohnung unbewohnbar macht oder die Gesundheit des Mieters gefährdet (z.B. Schadstoffbelastung, Heizungsausfall im Winter), ist eine fristlose Kündigung möglich. Unter Umständen
hat der Mieter dann sogar Anspruch auf Schadenersatz für die Umzugskosten.

So weit ist es bei Familie Simon mit dem Käferbefall in der Wohnung nicht gekommen. Nach einem Wechsel der Hausverwaltung wurden endlich die Dielen in einem der Zimmer versiegelt. Seitdem zahlen die Mieter zehn Prozent mehr, einige Speckkäfer sind aber nach wie vor unterwegs.

Die volle Miete wollen die Simons deshalb erst überweisen, wenn auch der restliche Fußboden käfersicher gemacht ist. Ob sie das noch erleben, ist fraglich: Im nächsten Jahr will die Familie in eine Eigentumswohnung ziehen. Auch eine Methode, sich Ärger mit dem Vermieter zu ersparen.

Aber nicht alle Mieter haben diese Möglichkeit. Es empfiehlt sich in jedem Fall, frühzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. So kann man einer drohenden gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Vermieter viel entspannter entgegensehen.

Hier finden Sie weitere Informationen und einen Vergleichsrechner günstiger Rechtsschutzversicherungen.

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