Ost-West-Angleichung bei Sozialhilfe

16 Jahre nach der deutschen Einheit werden zum 1. Januar 2007 die Regelsätze für die Sozialhilfe in den fünf neuen Bundesländern an das Westniveau angeglichen.

Dazu wird der Regelsatz von derzeit 331 Euro auf 345 Euro pro Monat angehoben. In den alten Bundesländern werden bereits jetzt monatlich 345 Euro ausbezahlt. Damit gibt es auch bei der Sozialhilfe erstmals keinen Ost-West-Unterschied mehr. „Dies war gut 16 Jahre nach der Einheit überfällig“, kommentiert Gerlinde Kruppe, Sozialministerin in Sachsen-Anhalt.

Die Sozialhilfe, deren Kosten von den Bundesländern und Landkreisen getragen werden, sichert das Existenzminimum bei Bedürftigkeit. Die Sätze beruhen auf den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB) XII. Leistungsberechtigt sind Personen, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können und auch keine ausreichenden Ansprüche aus anderen Versicherungs- oder Versorgungssystemen haben.

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