Rentenlücken mit Kontenklärung schließen

Der Verlauf der Versicherungsbiographie ist bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht immer bekannt. Eine Kontenklärung kann Ansprüche sichern.

Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist oder war, hat ein individuelles Rentenversicherungskonto. Darin werden alle rentenrechtlichen Daten wie Beitrags- und Ausbildungszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Kindererziehungsleistungen erfasst. In der alten Bundesrepublik wurden diese Daten seit 1971 gespeichert. In den neuen Ländern erst seit 1991. Was davor war, muss nachträglich erfasst werden.

Damit eine Rente ohne größere zeitliche Verzögerung berechnet werden könne, sei die Rentenversicherung an einer rechtzeitigen Klärung von Lücken interessiert, so Ulrich Theil von der Deutschen Rentenversicherung Bund: „Die Rentenversicherung kennt die exakten Versicherungsbiographien nicht und muss meist noch einiges erfragen. Das Kontenklärungsverfahren ist dann der richtige Zeitpunkt, um den Rentenversicherungsträger beispielsweise über Schul-, Studien- oder Kindererziehungszeiten zu informieren.“

Die Versicherten müssen die Kontenklärung beantragen. Hierfür reiche zum Beispiel schon eine Postkarte oder ein Anruf. Danach, so Theil, erhalte man einen Versicherungsverlauf mit den schon erfassten Daten sowie den notwendigen Formularen. „Natürlich wird man den Versicherten auch sagen, welche Nachweise sie für die einzelnen Zeiten vorlegen müssen. Das kann zum Beispiel ein Gesellenbrief oder Schulzeugnis sein oder die Geburtsurkunde eines Kindes“, erklärt Theil.

Für Versicherte, die in der ehemaligen DDR gearbeitet haben, wurden die Versicherungszeiten nicht zentral gesammelt, sondern in die Ausweise für Arbeit- und Sozialversicherung eingetragen. Deswegen sei die Kontenklärung hier besonders wichtig. Bisher war gesetzlich geregelt, dass die Lohnunterlagen aus Betrieben der ehemaligen DDR nur noch bis zum Jahresende aufbewahrt werden müssen.

Eine Klärung von Lücken bei Versicherten mit Beitragszeiten in der ehemaligen DDR wäre danach oft nicht mehr möglich gewesen. Inzwischen hat die Bundesregierung beschlossen, die Aufbewahrungsfrist bis 2011 zu verlängern. Die Rentenversicherungsträger können nun weitere fünf Jahre vom ehemaligen Arbeitgeber Verdienstbescheinigungen anfordern.

Wer die Kontenklärung selbst einleiten möchte oder mit dem Ausfüllen der Anträge nicht zurechtkommt, kann sich laut Theil an eine der bundesweiten Auskunfts- und Beratungsstellen wenden. Auch stünden auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Formulare zur Kontenklärung zum Herunterladen zur Verfügung.

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