Schutz bei Berufsunfähigkeit

Unter dem Namen „Best BU Vorsorge“ bringt die Volksfürsorge zum 1. Oktober 2006 eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit günstigem Einstiegsbeitrag und Nichtraucherbonus auf den Markt.

„Der finanzielle Schutz für den Fall der Berufsunfähigkeit zählt zu den wichtigsten Versicherungen, die jeder Erwachsene für sich abschließen sollte. Aber selbst wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden ist, sind die versicherten Beträge nach neuesten Untersuchungen weit davon entfernt, im Bedarfsfall das fehlende Einkommen ausgleichen zu können“, erläuterte Volker Seidel, Vorstand der Volksfürsorge Versicherungen.

Der neue Tarif bietet neben einem günstigen Einstiegsbeitrag und einem Nichtraucherbonus von rund 13 Prozent auf den Normbeitrag eine große Anzahl von Nachversicherungsgründen und die Möglichkeit einer bedarfsgerechten Absicherung selbst für Schüler, Studenten, Auszubildende und Berufsanfänger.

Nach Angaben der Versicherung beträgt der monatliche Beitrag für einen 18-jährigen kaufmännischen Angestellten ca. 13 Euro für eine Barrente von 1.000 Euro. Der niedrige Beitrag wurde durch eine Trennung von Versicherungs- und Leistungsdauer ermöglicht.
So liegt dem Beispiel nur eine Versicherungsdauer von zehn Jahren bei einer Leistungsdauer von 47 Jahren zugrunde.

Ein für die Praxis unbrauchbares Beispiel: Im Regelfall besteht nach zehn Jahren weiterführender Bedarf für diese Versicherung. Deswegen gibt es eine Anschlussoption, die unabhängig von der gesundheitlichen Situation und vom inzwischen ausgeübten Beruf eine Verlängerung der Versicherungsdauer zu den bisherigen Bedingungen erlaubt. Dies gilt auch für die Nachversicherungsgarantie, die mit 13 verschiedenen Gründen sehr flexibel ist.

Im Leistungsfall räumt die Volksfürsorge ihren Kunden eine Option ein: Wird eine Leistung abgelehnt, ist der Kunde berechtigt, dies durch den Bund der Versicherten (BdV) oder einen Vertreter des Bundesverbandes der Versicherungsberater e.V. prüfen zu lassen. Das Ergebnis der Expertise fließt in eine erneute Bewertung des Falles durch die Volksfürsorge ein. Die Kosten der Expertise werden zu 75 Prozent (max. 375 Euro) von der Volksfürsorge übernommen.

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