Zuschuss zur Privaten Krankenversicherung nicht verschenken

Privat oder gesetzlich versichert: Für Angestellte hängt das von ihrem jährlichen Bruttoeinkommen ab. Übersteigt es die Pflichtgrenze von 47.250 Euro, kann man zwischen Gesetzlicher (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) wählen.

Wer sich für die private Variante entscheidet, bekommt von seinem Arbeitgeber die Hälfte des monatlichen Beitrags finanziert, maximal 236,91 Euro. Das berichtet die HUK-Coburg Versicherung. Oft schöpft ein Arbeitnehmer den höchstmöglichen Arbeitgeberzuschuss nicht aus, weil seine monatlichen Prämien geringer sind.

In solch einem Fall erhält der Arbeitnehmer bis zu diesem Höchstsatz für privat versicherte und nicht berufstätige Familienangehörige einen Zuschuss zu deren Prämie. Der Zuschuss vom Arbeitgeber fließt selbst dann, wenn das betreffende Familienmitglied über ein geringes Einkommen von bis zu 350 Euro pro Monat verfügt.

Das kann zum Beispiel aus Miet- oder Zinseinnahmen stammen. Zudem greift diese Regelung auch, wenn ein Familienangehöriger bis zu 400 Euro pro Monat hinzuverdient. Um den Zuschuss geltend zu machen, muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eine Bescheinigung vorlegen, dass das Familienmitglied privat versichert ist. Natürlich müssen dort auch die Kosten für den Monatsbeitrag aufgeführt sein.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.