Gefahren am Arbeitsplatz für Auszubildende

Junge Beschäftigte sind am Arbeitsplatz besonders gefährdet: Europäischen Statistiken zufolge liegt die Quote der Arbeitsunfälle bei Arbeitnehmern zwischen 18 und 24 Jahren um 50 Prozent höher als in allen anderen Altersgruppen.

Darauf weisen die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung hin. 2004 verzeichneten die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen fast 200.000 Arbeitsunfälle in der Altersgruppe unter 25 Jahren – zu ihr gehören vorrangig Auszubildende und Berufsanfänger. Das entspricht einem Fünftel aller in Deutschland gemeldeten Unfälle bei der Arbeit, wie der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften berichtet.

Ein Grund für das höhere Unfallaufkommen bei Berufseinsteigern ist die mangelnde Erfahrung. Zwar haben junge Menschen nach einem Arbeitsunfall günstigere Heilungschancen. Dennoch kann ein schwerer Arbeitsunfall in jungen Jahren ein ganzes Leben zerstören. Präventionsexperten empfehlen, Auszubildende von Anfang an über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz aufzuklären.

Gesetzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, neue Mitarbeiter über Gefahren am Arbeitsplatz zu unterrichten. Erforderliche Schutzausrüstungen, zum Beispiel Schutzhandschuhe, muss er kostenlos bereitstellen. Bei Auszubildenden unter 18 Jahren sind zudem die besonderen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten.

Auszubildende stehen wie andere Arbeitnehmer vom ersten Arbeitstag an unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt sowohl für ihre Tätigkeit im Betrieb als auch für den Besuch der Berufsschule. Erleidet ein Auszubildender einen Arbeitsunfall oder verunglückt auf dem Weg zwischen Ausbildungsstätte und Wohnung, so übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation. Bei bleibenden Unfallfolgen zahlt der zuständige Träger eine Rente.

Als Unterstützung für einen sicheren Start in die Ausbildung bieten die Berufsgenossenschaften umfangreiches Informationsmaterial für junge Berufstätige an, beispielsweise das Internetportal next-line.de und das Internetforum www.neu-im-job.de.

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