Aufpassen genügt nicht beim Hüten fremder Hunde

Der Urlaub ist da, doch der Familienhund muss zu Hause bleiben. Im gebuchten Strandhotel ist er leider nicht willkommen. Kein Problem, denn der nette Nachbar kümmert sich um das Tier.

Aber was passiert, wenn der Vierbeiner beim Spazierengehen jemanden beißt oder sich von der Leine losreißt, über die Straße rennt und einen Unfall verursacht? Wer muss haften? Passt der nette Nachbar aus Gefälligkeit oder auch mit Vertrag auf den Familienhund auf, ist er juristisch gesehen der Hüter. Dies hat Konsequenzen, wie die HUK-COBURG informiert.

Verursacht der Vierbeiner einen Schaden, weil der Hüter nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgepasst hat, muss dieser haften. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn er mit einem lebhaften Hund, der nicht zuverlässig gehorcht, spazieren geht, ihn nicht anleint und der Hund zubeißt.

Die Kosten für einen Hundebiss können sich schnell summieren. Gar nicht selten fallen Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Heilbehandlungskosten an. Für den Nachbarn ist es darum wichtig zu wissen, ob der Eigentümer des Vierbeiners eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Durch sie ist er in jedem Fall kostenfrei mitversichert.

Zudem unterstützen viele Versicherer die nachbarschaftliche Hilfsbereitschaft. Im Rahmen einer herkömmlichen Privathaftpflicht-Versicherung ist das Hüten fremder Hunde kostenlos mitversichert. Und was ist, wenn der Hund den Nachbarn beißt oder irgendetwas beschädigt? Auch dies ist ein Fall für die Hundehalter-Haftpflichtversicherung.

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