Selbst bestimmen, wie man leben möchte

Ein plötzlicher Herzstillstand, Koma. Das Opfer überlebt dank moderner Apparatemedizin. Doch es besteht keine Aussicht auf Heilung. Wer entscheidet in solchen Fällen, wie es weitergeht? Wer regelt die persönlichen Angelegenheiten der Patienten?

Viele Menschen haben Angst, dass sie nach einem Schlaganfall oder schweren Unfall womöglich nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen zu formulieren. Oder in ein Heim kommen, in das sie nie gehen wollten. Schwierig auch für die Angehörigen, auf denen – neben den Ärzten – viel Verantwortung lastet. Wer will zum Beispiel mit Sicherheit sagen, ob der Patient sich wünscht, dass sämtliche lebenserhaltende Maßnahmen ergriffen werden, und für wie lange? Und wer kümmert sich um eine Unterbringung, die ihm oder ihr gerecht wird? Wer schließlich löst die ganz praktischen Angelegenheiten: Kündigt die Miete, regelt die Bankgeschäfte, verhandelt mit Versicherungen, verwaltet das Vermögen – im Sinne des Patienten?

Für diesen Ernstfall kann man sich absichern. Mit einer Patientenverfügung oder mit einer – noch weiterreichenden – Vorsorgevollmacht. Mit diesen Dokumenten lässt sich festlegen, welche ärztlichen Hilfen man zulassen will und welche nicht, und wer die persönlichen Angelegenheiten regelt, falls man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist.

Wie man diese Verfügungen rechtsgültig formuliert und was es dabei zu beachten gilt, darüber gibt ein neues Buch Auskunft, der TaschenGuide „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ aus dem Rudolf Haufe Verlag.

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