Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz mit Augenmaß umgesetzt!

Die gestiegenen Arzneimittelausgaben sind immer wieder im Blickpunkt, wenn um die Zukunft und die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung diskutiert wird. Die Bundesregierung hat zum 01. Mai 2006 das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) in Kraft gesetzt.

Mit diesem erhielten die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen sowie die Arzneimittelhersteller den Auftrag, für verschiedene Arzneimittel neue Festbeträge festzusetzen. Von diesen Festbeträgen hängt dann unmittelbar auch die finanzielle Belastung der Versicherten ab.

Der erste Schritt ist getan, denn die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben in Ihrer Sitzung vom 11.05.2006 folgende Entschlüsse für 330 Arzneimittelgruppen, deren Festbeträge noch nicht den neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, gefasst:

  • In 6 Arzneimittelgruppen wird der Festbetrag der Standardpackung zum Zweck einer gesicherten Versorgung höher angesetzt.
  • In 29 Arzneimittelgruppen wird der geltende Festbetrag beibehalten.
  • In 295 Arzneimittelgruppen werden die vorgeschlagenen Festbeträge umgesetzt.

Weiterhin wurde auch ausführlich über die Möglichkeit, Arzneimittel im Festbetragsmarkt von der Zuzahlung zu befreien, beraten. Es wurde der Beschluss gefasst, für Arzneimittel aus 79 Festbetragsgruppen eine Zuzahlungsbefreiung ab dem 01. Juli 2006 festzulegen.

Dieser Beschluss ist ein Angebot an die Hersteller wirkstoffgleicher Arzneimittel und gibt Ihnen Sicherheit für die anstehenden Preisverhandlungen. Profitieren würden alle, die Hersteller, die Versicherten, die Ärzte und auch die Krankenkassen .

Nun ist die Pharmaindustrie am Zug, die tatsächlichen Arzneimittelpreise festzulegen. Von diesen Preisentscheidungen hängt es ab, ob den Versicherten tatsächlich eine Zuzahlung entsteht. Dies würde passieren, wenn der Verkaufspreis der Apotheke, der unmittelbar vom Herstellerpreis abhängt, höher als der Festbetrag ist.

„Ich hoffe, dass die Arzneimittelhersteller unsere Vorlage aufnehmen und die Preisentscheidungen im Sinne aller Beteiligten, vor allem der Versicherten, treffen“, so Ute Schrader, Vorstand der Salus BKK

Pressemitteilung der Salus BKK

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