Schenken spart Geld

An Erbschaftssteuer nimmt der Staat rund drei Milliarden Euro pro Jahr ein – nach Berechnungen der Gesellschaft für Erbrechtskunde 1,5 Milliarden zuviel. Gründe sind Nachlässigkeit und oft auch die mangelnde Bereitschaft, Verantwortung und Besitz vorzeitig abzugeben.

Die Folgen tragen die späteren Erben. Sie müssen nicht selten einen erheblichen Teil des schon einmal versteuerten Familienvermögens an das Finanzamt abführen. Ein Ausweg ist die Vermögensweitergabe zu Lebzeiten. Eltern können die Erbschaftsteuerbelastung ihrer Kinder als Erben reduzieren, wenn sie ihnen zu Lebzeiten Kapitalvermögen schenken.

Denn Kindern stehen genau wie ihren Eltern jährliche Freibeträge zu. Der Wert des Vermögens, das steuerfrei übertragen werden kann, ist vom Grad der Verwandtschaft abhängig, in dem Schenker und Beschenkter zueinander stehen.

Eltern können ihrem Sohn oder ihrer Tochter bis zu 205.000 Euro schenken, ohne dass Schenkungssteuer anfällt. Allerdings ist dies nur alle zehn Jahre möglich. Bei Kindern über 18 Jahren muss zudem berücksichtigt werden, dass dann möglicherweise das Kindergeld wegfällt. Auch für andere Fördermaßnahmen, wie beispielsweise Bafög, müssen bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen beachtet werden.

Im Rahmen der Initiative „Reifer Umgang mit Vermögen“ gibt die Deutsche Seniorenliga mit der gleichnamigen kostenlosen Broschüre einen Leitfaden an die Hand, der den Umgang mit dem persönlichen Vermögen sowie dessen Weitergabe erläutert. Die Broschüre kann auf der Website der Deutschen Seniorenliga bestellt werden.

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