IKK Südwest-Direkt senkt Umlagesatz für die Lohnausgleichskasse zum 1. Juli 2006 auf 1,8 % und hält Beitragssatz in der Krankenversicherung stabil bei 11,9 %

Die IKK Südwest-Direkt senkt zum 1. Juli 2006 den Umlagesatz für die Lohnaus-gleichskasse der Arbeitgeber von 2,4 % auf 1,8 %. Dies hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 8. Mai 2006 beschlossen.

‚Damit werden rund 18.000 mittel-ständische Betriebe um 0,6 Beitragssatzpunkte bei den Lohnnebenkosten ent-lastet‘, so Frank Spaniol, Vorstand der IKK Südwest-Direkt. Dies bedeutet bei-spielsweise für einen Betrieb mit 20 Arbeitnehmern (durchschnittlicher Bruttolohn = 2.000,- Euro) eine konkrete Ersparnis von 2.880,- Euro im Jahr.

Um die mit der Entgeltfortzahlung für arbeitsunfähige Arbeitnehmer verbundenen Ausgaben gleichmäßig zu verteilen, wurden für kleine und mittlere Unternehmen gesetzliche Ausgleichskassen geschaffen. Hierbei zahlt jeder beteiligte Betrieb eine bestimmte Summe, die prozentual von den gezahlten Löhnen beziehungsweise Gehältern berechnet wird, in die Kasse ein. Daraus wird dann bei Bedarf der über-wiegende Teil der Aufwendungen des Betriebes für die Entgeltfortzahlung erstattet.

Gesetzlich sind alle Betriebe bis zu 30 Beschäftigten zur Teilnahme an diesem Ausgleichsverfahren verpflichtet. Seit 1. Januar 2006 gilt das auch für solche Betriebe, die von dem Ausgleichsverfahren bisher ausgeschlossen waren, weil sie nur Angestellte, nicht aber Arbeiter beschäftigten. Durch die Erweiterung des Um-lageverfahrens auf Angestellte nehmen Unternehmen mit sehr unterschiedlichen Strukturen und damit auch Krankheitsrisiken am Erstattungsverfahren teil.

Diesem Umstand trägt die IKK Südwest-Direkt Rechnung und bietet ab 1. Juli 2006 neben dem Umlagesatz von 1,8 % bei einem Erstattungssatz von 70 % der Lohn-aufwendungen zwei weitere Wahlmöglichkeiten für die beteiligten Arbeitgeber an. So kann sich der Arbeitgeber für eine 50-prozentige Erstattung entscheiden.

Dafür müssen dann 1,3 % des Arbeitentgeltes als Umlage aufgewandt werden. Bei einer 30-prozentigen Erstattung sind lediglich 0,8 % als Umlage fällig. Ebenfalls zum 1. Juli 2006 wird der Umlagesatz mit einem Erstattungssatz von 100 % der Lohnauf-wendungen im Mutterschaftsfall (U2) von 0,2 % auf 0,1 % gesenkt.

Die Fachberater im Außendienst der IKK Südwest-Direkt beraten interessierte Arbeitgeber über die Teilnahmemöglichkeiten am Lohnausgleichsverfahren direkt vor Ort im Betrieb.Weiterhin stabil bleibt der allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung von 11,9 %, den die IKK bereits im vergangenen Jahr gesenkt hatte.

Damit bietet die IKK einen der bundesweit günstigsten Beitragssätze und leistet entgegen dem Trend vieler Betriebs- und Ortskrankenkassen, die ihre Beitragssätze im Laufe des Jahres zum Teil kräftig erhöht haben, einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten in der Region.Aktuell betreut die IKK Südwest-Direkt über 200.000 Versicherte und mehr als 30.000 Betriebe. Aufgrund des günstigen Beitragssatzes rechnet die IKK nach Angaben von Spaniol im laufenden Jahr mit weiteren starken Mitgliederzuwächsen.

Interessierte können die IKK rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche unter der kostenfreien IKK Service-Hotline 0800/0 119 119 oder unter www.ikk.de erreichen.

Pressemitteilung der IKK Südwest-Direkt

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