Am 1. Mai ist das umstrittene Arzneimittel-Sparpaket in Kraft getreten. Die gesetzlichen
Dabei handelt es sich um Medikamente, deren Preis mindestens 30 Prozent günstiger ist als der vorgesehene Festbetrag für vergleichbare Wirkstoffe. Für die Patienten ändert sich durch das neue Gesetz jedoch nicht sofort etwas. Wann sie von der Zuzahlung für ein Medikament befreit werden, müssen nun die Spitzenverbände der entscheiden.
Das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung sieht zudem vor, dass Ärzte bestraft werden, wenn sie zu hohe Arzneimittelkosten verursachen. Gleichzeitig ist Pharmaherstellern die Abgabe kostenloser Arzneimittel an Apotheken untersagt.
Die Regierung erhofft sich durch das Sparpaket Einsparungen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro. So sollen die
beiträge – zumindest kurzfristig – stabilisiert werden. Ursprünglich sollte das Arzneimittel-Sparpaket bereits am 1. April in Kraft treten. Der Bundesrat hatte jedoch den Vermittlungsausschuss angerufen. Nach Regierungsangaben kostet die Verzögerung die gesetzlichen rund 120 Millionen Euro.