Kreditinstitute müssen bei Zinserträgen aus Kapitalvermögen den Zinsabschlag direkt an das Finanzamt abführen. Wenn die fällige Steuervorauszahlung insgesamt unter den zulässigen Freibeträgen liegt, kann der Anleger einen ^Freistellungsauftrag^ vorlegen und so den Zinsabschlag vermeiden.