Dieser Wert entspricht dem Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer bei einem seriösen Händler aufwenden müsste, um ein Fahrzeug in gleicher Art und Güte sowie in gleichem Abnutzungszustand zu erwerben. Der Wiederbeschaffungswert ist von einem Sachverständigen zu ermitteln, der in den Preis alle wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage einfließen lassen muss.