Namensaktie

Im Gegensatz zu ^Inhaberaktien^ lauten Namensaktien auf die Besitzer, die im Aktienbuch der Gesellschaft geführt werden. Für die Übertragung von Namensaktien ist eine Abtretungserklärung oder Indossament notwendig; bei vinkulierten Namensaktien ist zusätzlich die Zustimmung der Gesellschaft erforderlich.

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