Hypothekenbanken werden auch als Realkreditinstitute bezeichnet. Ihre Hauptaufgabe ist die Gewährung von langfristigen Krediten (Hypotheken- und Kommunaldarlehen), die grundpfandrechtlich gesichert werden. Die Refinanzierung der Hypothekenbanken erfolgt durch die Ausgabe von Kommunalobligationen und Pfandbriefe. Als rechtliche Grundlage dazu dient das Hypothekenbankengesetz.