Geldwäsche

Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen von Kapital in den Wirtschaftskreislauf, das illegal erworben wurde. Gewaschen wird Geld, um dessen Herkunft zu verschleiern – es stammt meist aus illegalen Aktivitäten wie Drogenhandel, Prostitution, Erpressung oder Steuerhinterziehung. Geld kann gewaschen werden, indem der Täter scheinbar legale Unternehmen wie Restaurants, Hotels oder etwa Handwerksbetriebe gründet, die dann einen weitaus höheren Gewinn ausweisen, als sie durch das operative Geschäft erzielen.

Auch der Kunsthandel steht im Verdacht, von illegal erwirtschaftetem Geld gespeist zu werden. Nach Paragraf 261 des Strafgesetzbuches ist Geldwäsche strafbar. Um sie zu unterbinden, muss die Herkunft einer Summe nachwiesen werden, wenn mehr als 30.000 Mark in bar bei einer Bank eingezahlt werden.

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