Freistellungsauftrag

Um den Sparerfreibetrag unverzüglich und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung auszuschöpfen, kann jeder Anleger gegenüber seiner Investment-Gesellschaft, Bank oder Sparkasse einen Freistellungsauftrag erteilen. Dann werden die steuerbefreiten Erträge nicht erst an das Finanzamt abgeführt, der Kunde erhält die vollen Zins- bzw. Dividendeneinkünfte ausbezahlt.
Freigestellt sind Erträge von maximal 1.550 EUR pro Anleger bei Einzelveranlagung, bei Zusammenveranlagten maximal 3.100 EUR).

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