Der Fahrzeugschein bestätigt, dass das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis besitzt. Nach Zuteilung des amtlichen Kennzeichens wird durch die Zulassungsbehörde der Fahrzeugschein ausgestellt und ausgehändigt. Inhaltlich stellt der Fahrzeugschein im wesentlichen eine Abschrift des Fahrzeugbriefs dar. Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, den Fahrzeugschein bei Nutzung des Kfzs bei sich zu tragen und autorisierten Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.