Entschädigungseinrichtung deutscher Banken

Alle deutschen Geldinstitute, auch die, die dem Einlagensicherungsfonds der öffentlichen Banken angehören, sind über die 1998 gegründete „Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken GmbH“ (EdB) per Gesetz geschützt.

Die Institution der „Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken GmbH“ sichert 90 Prozent der jeweiligen Einlage (bzw. 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften?), maximal 20.000 Euro (39.116,60 DM) pro Kunde. Die überwiegende Mehrheit der privaten Banken bietet ihren Kunden darüber hinaus auch die wesentlich höheren Garantien des Einlagensicherungsfonds.

Der Einlagenschutz schließt neben sämtlichen Einlagenarten – im wesentlichen Sicht-, Termin- und Spareinlagen – auch auf den Namen lautende Sparbriefe ein. Verbindlichkeiten über die eine Bank Inhaberpiere ausgestellt hat, wie Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt.

Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, wenn die Einlagen oder Gelder nicht in der Währung eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums lauten.

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