Bereitstellungszinsen

Ab einen bestimmten, im voraus festgelegten Zeitpunkt nach Abschluss des Darlehensvertrages berechnen die Kreditinstitute sogenannte Bereitstellungszinsen. Bereitstellungszinsen fallen also immer dann an, wenn der Kreditnehmer sich das Darlehen noch nicht hat auszahlen lassen. Bereitstellungszinsen müssen in Höhe von ca. 0,25% pro Monat für den nicht in Anspruch genommen Kreditbetrag bezahlt werden, solange bis das Darlehen abgerufen wird. Kreditinstitute verlangen diese Zinsen, da sie die Kreditmittel nach der Bewilligung bereitstellen und ab diesem Zeitpunkt Refinanzierungskosten für die Banken anfallen.

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