Schlagwort: Bereitstellungszinsen

Welche Zusatzvereinbarungen sind wichtig?

Jede Immobilienfinanzierung ist genauso individuell wie die Immobilie selbst. Daher sollte man besonderen Wert auf die Zusatzvereinbarungen legen. Die wichtigsten sind

  • Sondertilgungen: Normalerweise sollten fünf bis zehn Prozent der Darlehenssumme pro Jahr zusätzlich kostenfrei getilgt werden können. Vereinbaren Sie Sondertilgungsrechte mit klaren Formulierungen.
  • Bereitstellungszinsen: Viele Banken verlangen ab dem dritten oder siebten Monat 0,25 Prozent der Darlehenssumme. Ab diesem Zeitpunkt muss man monatlich in der Regel 0,25 Prozent Zinsen auf die noch nicht ausbezahlte Darlehenssumme bezahlen. Da bis zum Abschluss des Grundstückskaufs und Baubeginn viele Formalitäten erledigt werden müssen, lohnt es sich meistens, die spätere Variante zu wählen, um Zinszahlungen zu sparen.
  • KfW-Förderung: Da die staatliche KfW-Bankengruppe günstige Kredite für die Baufinanzierung bietet, sollte man darauf achten, das der Kreditgeber auch Darlehen dieser Bank im Finanzierungskonzept mitberücksichtigt und bei der Beantragung der Mittel behilflich ist.

Bereitstellungszinsen

Ab einen bestimmten, im voraus festgelegten Zeitpunkt nach Abschluss des Darlehensvertrages berechnen die Kreditinstitute sogenannte Bereitstellungszinsen. Bereitstellungszinsen fallen also immer dann an, wenn der Kreditnehmer sich das Darlehen noch nicht hat auszahlen lassen. Bereitstellungszinsen müssen in Höhe von ca. 0,25% pro Monat für den nicht in Anspruch genommen Kreditbetrag bezahlt werden, solange bis das Darlehen abgerufen wird. Kreditinstitute verlangen diese Zinsen, da sie die Kreditmittel nach der Bewilligung bereitstellen und ab diesem Zeitpunkt Refinanzierungskosten für die Banken anfallen.