Anfangsdarlehen

Man unterscheidet das sogenannte Nettoanfangs- und das Bruttoanfangsdarlehen. Das Nettoanfangsdarlehen ist bei den herkömmlichen Bauspartarifen gleich dem Unterschiedsbetrag zwischen der Bausparsumme und dem bei Auszahlung erreichten Bausparguthaben. Dem gegenüber sehen Tarife mit einem festen Darlehensanspruch ein Nettoanfangsdarlehen unabhängig vom Bausparguthaben vor. Solche Bauspartarife weisen durchweg einen festen Darlehensanspruch in Höhe von 50 % der Bausparsumme auf Das Bruttoanfangsdarlehen ist das um sämtliche mit der Zuteilung bzw. Auszahlung eines Bausparvertrages einhergehenden Gebühren erhöhte Nettoanfangsdarlehen. Im allgemeinen ist das Nettoanfangsdarlehen der an den Bausparer ausgezahlte Darlehensbetrag und das Bruttoanfangsdarlehen der vom Bausparer zu tilgende Betrag. Im Falle der Einbehaltung eines Disagios weicht der Auszahlungsbetrag allerdings vom Nettoanfangsdarlehen ab.

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