Mit Röntgenpass Doppeluntersuchungen vermeiden

Etwa jede zweite Röntgenaufnahme in Deutschland ist überflüssig, schätzen Fachleute. Damit Knochen, Zähne und Organe nicht unnötig durchleuchtet werden, sollte der Patient seinem Arzt am besten vor dem Röntgen seinen Röntgenpass zeigen, rät die Techniker Krankenkasse (TK).

So kann der Mediziner beurteilen, ob die neue Aufnahme wirklich erforderlich ist oder ob auf schon vorhandenes Bildmaterial zurückgegriffen werden kann. Die Röntgenverordnung verpflichtet Ärzte, Röntgen-Aufnahmen zehn Jahre lang aufzubewahren.

Bundesweit werden nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz jährlich schätzungsweise mehr als 136 Millionen Röntgenuntersuchungen durchgeführt. In den Röntgenpass kann der Patient alle Röntgen-Aufnahmen eintragen lassen. Der Arzt vermerkt, welcher Körperteil geröntgt wurde und wann die Untersuchung stattfand. Interessierte können den Röntgenpass auch unter www.tk-online.de in der Rubrik „Formulare & Broschüren“ herunterladen.

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