Ausschlüsse der Reiseunfallversicherung

Der Versicherungsschutz greift nicht immer. Welche Unfälle ausgeschlossen sind, steht in den Vertragsbedingungen. Informieren Sie sich über die wichtigsten Ausschlüsse.

Versicherungsausschlüsse

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Der Versicherungsschutz greift nicht immer. Welche Unfälle ausgeschlossen sind, steht in den Vertragsbedingungen. So leisten die Versicherungen unter anderem in den folgenden Fällen nicht:

  • Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen
  • Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Versicherten ergreifen und nicht unfallbedingt sind
  • Unfälle, die dem Versicherten dadurch zustoßen, dass er vorsätzlich eine Straftat ausführt
  • Unfälle, bei denen sich der Versicherte als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeugs an Rennveranstaltungen oder den dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt
  • Infektionen und Vergiftungen, die nicht durch einen Unfall bedingt sind
  • Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen.

Unfälle, die im Zusammenhang mit einem Krieg oder Bürgerkrieg stehen, sind nicht versichert. Einige Versicherungen haben den Leistungsausschluss auch auf Terrorismusschäden ausgeweitet.

Einige Versicherer schließen auch Unfälle durch bestimmte Risikosportarten aus. So sollten sich beispielsweise Kampfsportler oder Segelflieger im Vorfeld erkundigen, ob ihr Hobby versicherbar ist.

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