Vierfach-Schutz: VR-Rentenpolster plus ALV

Der Riester-Markt hat deutlich an Fahrt gewonnen. Allein in den ersten drei Quartalen 2005 stieg die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge bei der R+V Versicherung um 112,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Nun bietet R+V neben dem bewährten VR-Rentenpolster ein neues Produkt mit einmaligem Zusatznutzen: das VR-Rentenpolster plus Arbeitslosigkeitsversicherung (ALV).
Eine aktuelle Studie der R+V Versicherung zu den „Ängsten der Deutschen“ zeigt: Rund 65 Prozent der Bundesbürger sehen ihren Arbeitsplatz in Gefahr. Etwa 48 Prozent befürchten, dass ihr Lebensstandard im Alter aufgrund von Leistungseinschnitten in der gesetzlichen Rente sinken wird. Mit dem neuen VR-Rentenpolster plus Arbeitslosigkeitsversicherung (ALV) der R+V können die Volksbanken und Raiffeisenbanken jetzt adäquat auf die Sorgen ihrer Kunden reagieren.
R+V sichert Riester-Beiträge bei Arbeitslosigkeit
Das VR-Rentenpolster plus ALV verbindet die Riester-Rente mit einem einmaligen Vierfach-Schutz. Im Rahmen dieser Aktion, die bis zum 31. Dezember 2006 befristet ist, können Kunden die staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen voll ausschöpfen und gleichzeitig die Beitragszahlungen für den Fall der Arbeitslosigkeit absichern. Um in den Genuss der ALV zu kommen, leistet der Kunde lediglich einen Einmalbeitrag von 3,50 Euro. Damit bietet R+V eine Leistung, die einzigartig am Markt ist.
Mit dem Vierfach-Schutz garantiert R+V

  • eine Verzinsung von 2,75 Prozent auf die Sparbeiträge,
  • bis zu 150 Prozent der gezahlten Beiträge bei Rentenbeginn,
  • Vermögensschutz auch bei längerer Arbeitslosigkeit (das angesparte Kapital ist Hartz IV-sicher) und
  • die Beitragszahlung bei betriebsbedingter Arbeitslosigkeit für maximal zwölf Monate in den ersten zwei Versicherungsjahren des VR-Rentenpolsters.

Altersversorgung auf solider Basis
Mit dem zertifizierten VR-Rentenpolster kann der Kunde entstehende Versorgungslücken im Alter durch eine lebenslang garantierte Rente schließen, die durch erwirtschaftete Überschüsse zusätzlich aufgestockt wird: So kann der Kunde zwischen einer sicherheitsorientierten und einer chancenorientierten Variante wählen. Während R+V im ersten Fall die Überschüsse verzinslich ansammelt, legt sie diese in der zweiten Variante in einem Aktienfonds an.
Mit dem seit Anfang dieses Jahres geltenden Alterseinkünftegesetz ist die Riester-Rente wesentlich attraktiver geworden. So ist nicht nur die Beantragung der Zulagen einfacher als bisher. Neu sind auch die bereits erwähnte Hartz IV-Sicherheit und die Möglichkeit einer 30-prozentigen Teilkapitalabfindung zum Rentenbeginn. Bei Tod vor Rentenbeginn kann das angesparte Vermögen auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen werden.
Staatliche Zulagen sichern
Für die private Altersvorsorge mit dem VR-Rentenpolster belohnt der Staat die Sparer mit Zulagen und Steuervergünstigungen: Der Kunde erhält jährlich eine Grundzulage und gegebenenfalls eine Kinderzulage. Für das Jahr 2005 beträgt die Grundzulage 76 Euro. Für jedes Kind gibt es 92 Euro. Diese Zulagen erhöhen sich bis 2008 auf 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage. Zudem sind die Beiträge für das VR-Rentenpolster als Sonderausgaben abzugsfähig. Das Produkt bietet daher für Kunden mit hohem Einkommen ebenso Vorteile wie für Personen mit niedrigem Einkommen und Familien mit Kindern.
Günstige Beiträge für Männer noch bis zum Jahresende
Besonders interessant ist das VR-Rentenpolster für männliche Kunden, die einen Vertrag bis zum 31.12.2005 abschließen. Sie profitieren von den getrennt kalkulierten Beiträgen für Männer und Frauen und zahlen daher geringere Beiträge als bei einem Abschluss in 2006. Ab Januar nächsten Jahres fordert der Gesetzgeber eine „Gleichbehandlung“ von Männern und Frauen, der die Versicherer mit Unisex-Tarifen Rechnung tragen.
 
Pressemitteilung der R+V Versicherung

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