Der Selbstbewusste Patient

Als moderne Bürger treten wir häufig kritisch auf, wenn es um Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte im alltäglichen Leben geht. Anders läuft es häufig im Gesundheitswesen: Hier mutieren aufgeklärte Verbraucher schnell mal zu unmündigen Patienten, die sich dem Urteil der Fachleute kritiklos unterwerfen.

„Das liegt wahrscheinlich daran, dass es in Deutschland keine speziellen Patientenrechte gibt“, glaubt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Allenfalls finden sich Regelungen, die Patienten betreffen, verstreut in verschiedenen Gesetzen. Wer sich eindeutig über seine Rechte als Patient informieren möchte, weiß oft gar nicht wo.

Was aber ist, wenn in Zeiten wirtschaftlicher Zwänge das ökonomische Interesse des Arztes mit den Bedürfnissen des Patienten kollidiert? Oder einem Arzt Fehler unterlaufen und er nun die Folgen zu vertreten hat? Oder Patienten den Eindruck haben, das Interesse der Krankenkasse ziele eher auf einen geringen Beitragssatz ab und nicht auf individuelle Leistung? Antworten soll der neue Ratgeber „Ihr gutes Recht als Patient“ geben, den die Verbraucherzentralen herausgegeben haben.

Das Buch informiert anhand vieler Beispiele aus der Praxis, welche Rechte Patienten gegenüber Ärzten und Angehörigen anderer Heilberufe haben und wie sie ihren Anspruch im Ernstfall durchsetzen können. Der Leistungsanspruch bei einer kassenärztlichen Versorgung ist ebenso Thema, wie der Spezialfall „Zahnarztbehandlung“. Im Anhang findet sich unter anderem eine Übersichtstabelle „Schmerzensgeld“.

Den Ratgeber „Ihr gutes Recht als Patient“ kann telefonisch (0511/9 11 96-0), per Fax
(05 11/9 11 96-10) oder per Mai (info@vzniedersachsen.de) zum Preis von 12,90 Euro zuzüglich Porto bestellt werden.

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