Übertragbare Betriebsrenten

Ein Arbeitsplatzwechsel innerhalb von EU-Staaten soll zukünftig ohne wesentliche Einbußen in den Betriebsrenten möglich sein. Das regte gestern eine von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Richtlinie zur „Portabilität ergänzender Rentenansprüche“ an.

Derzeit zieht der Wechsel des Arbeitsplatzes oder des Landes in einigen Mitgliedstaaten den Verlust von Betriebsrentenansprüchen nach sich. Der aktuelle Vorschlag will es Arbeitnehmern erlauben, ihre Ansprüche in andere Wirtschaftszweige oder auch in andere EU-Staaten zu übertragen.

Die Richtlinie soll die Strategie der Kommission für Arbeitsplätze und Wachstum unterstützen. Mit der wachsenden Flexibilität der Arbeitnehmer nehmen auch die Möglichkeiten zu, Personen mit den richtigen Qualifikationen EU-weit auf den richtigen Arbeitsplatz zu vermitteln.

Der Richtlinienvorschlag kommt zu einem Zeitpunkt, da den Zusatzrenten in der EU größere Aufmerksamkeit gewidmet wird: Viele Länder sind dabei, Reformen zu konzipieren, um den Auswirkungen einer alternden Bevölkerung Rechnung zu tragen.

Laut Vladimír Spidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, kommt der Vorschlag zur rechten Zeit, kurz vor Beginn des Europäischen Jahres der Mobilität der Erwerbstätigen 2006. „Wenn wir wollen, dass die Arbeitnehmer mobil und flexibel sind, dann dürfen wir sie bei einem Arbeitsplatzwechsel nicht bestrafen. Die Rentenansprüche müssen voll übertragbar sein. Diese Richtlinie war schon lange überfällig.“

Der Kommissionsvorschlag betrifft nur jene Renten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz stehen (Betriebsrenten). Staatliche Renten können im Rahmen des Gemeinschaftsrechts schon seit über 30 Jahren übertragen werden.

Auch steuerliche Fragen sind nicht Gegenstand des Vorschlags. Die Kommissionsdienststellen werden jedoch die Auswirkungen etwaiger Vorschriften auf die Portabilität ergänzender Rentenansprüche weiter untersuchen.

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