Im Ferienjob versichert

Schüler und Studenten sind während eines Ferienjobs unfallversichert. Darauf weisen die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung zum Ferienbeginn hin.

So deckt die Unfallversicherung nicht nur den Schulbesuch und Universitätsbesuch ab. Auch wer beispielsweise in den Ferien in der Bäckerei jobbt oder als Erntehelfer in der Landwirtschaft arbeitet, wird bei einem Arbeitsunfall auf Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung behandelt. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber.

Der Versicherungsschutz gilt unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht und wie viel der Ferienjobber verdient. Mini-Jobs sind – ebenso wie unentgeltliche Praktika – über
den für das Unternehmen zuständigen Unfallversicherungsträger versichert.

Neben der betrieblichen Tätigkeit deckt die gesetzliche Unfallversicherung auch Personenschäden auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte ab. Bei Arbeits- und Wegeunfällen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und Pflege. Die Praxisgebühr ist bei Arztbesuchen nicht zu zahlen. Bei dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit erhalten Versicherte eine entsprechende Rente.

Nicht über die deutsche Unfallversicherung abgedeckt sind dagegen Arbeitsunfälle während eines Ferienjobs im Ausland. Das gilt auch, wenn man für die Auslandstochter eines deutschen Unternehmens tätig ist. Wer zum Beispiel in den Ferien in Frankreich arbeiten
will, sollte sich schon vor der Abreise über die dortige Absicherung gegen Arbeitsunfälle informieren.

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