Allgemeiner Beitragssatz sinkt auf 12,6 Prozent – Gleichzeitig kommt zum 1. Juli 2005 der Sonderbeitrag von 0,9 %

Die BKK FTE senkt ihren allgemeinen Beitragssatz zum 1. Juli 2005 von 13,5 Prozent auf 12,6 Prozent. Anders als bei der Preissenkung im April können die Versicherten davon allerdings nicht profitieren.
Denn die BKK FTE muss im gleichen Zug den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent erheben. Ausnahmen gibt es nur für beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige und die Bezieher von Arbeitslosengeld II.
Die Arbeitgeber beteiligen sich nicht an der Finanzierung des Sonderbeitrags. Auf diese Weise entsteht gegenüber den heutigen Kosten für die Krankenversicherung eine Mehrbelastung für den Versicherten von 0,45 Prozent, umgerechnet verteuert das die Krankenversicherung um maximal 16 Euro im Monat ( Verdienst 3525 € brutto mtl. oder höher).
Die Abführung des Beitrags erfolgt automatisch mit der Lohnabrechnung oder über den Rentenversicherungsträger, freiwillig Versicherte oder Studenten erhalten einen Aufschlag auf den jeweiligen Beitragssatz. Die BKK FTE bleibt nach der Absenkung des Beitragssatzes eine der günstigsten gesetzlichen Krankenkassen.
Pressemitteilung der BKK FTE

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