Wenn zum 1. Juli die Beitragssätze der
„Was auf den ersten Blick wie ein Nullsummenspiel aussieht, ist in Wahrheit für den Arbeitnehmer eine Mehrbelastung“, erläutert Frank Neumann, Vorstand der BIG. In der gesetzlichen werden die Beitragssätze jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie den Rentenversicherungsträgern getragen. Da der Arbeitgeber zu dem neuen Sonderbeitrag allerdings nichts beisteuern muss, erhöhen sich die Beiträge der Versicherten praktisch um 0,45 Prozent.
Mit der Verlagerung der Beitragslasten wird ein Teil der Gesundheitskosten von der gewohnten paritätischen abgekoppelt. Den flieÃt durch die gleichzeitige Entlastung der Arbeitgeber kein Cent mehr an Beiträgen zu. Die Neuregelung soll die Lohnnebenkosten senken, um so positive Anreize für eine verbesserte Beschäftigungssituation zu schaffen.
Ab Juli muss ein Durchschnittsverdiener mit 2.500 Euro monatlichem Bruttogehalt dann etwa 120 Euro jährlich mehr für seine bezahlen. Versicherte sollten deshalb gerade jetzt die Beitragssätze der Kassen vergleichen. Lediglich 10 Kassen haben laut einer Umfrage bisher „echte“ Beitragssatzsenkungen über das gesetzlich geforderte Maà hinaus angekündigt. „Die BIG gehört dazu“, kündigt Neumann an. Geplant seien 12,1 Prozent ab 1. Juli. Die Mehrbelastung für BIG-Versicherte werde sich in jedem Fall reduzieren.
Pressemitteilung der