Gartenpflege kann steuerlich absetzbar sein

Die Kosten einer Gartenerneuerung können anteilig den Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers zuzurechnen sein. Das gilt jedoch nur dann, wenn bei einer Reparatur des Gebäudes, zu dem das Arbeitszimmer gehört, Schäden am Garten verursacht worden sind.

Darauf macht die Fachzeitschrift „Neue Wirtschafts-Briefe“ aufmerksam und beruft sich auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs in München (Az.: VI R 27/01). Es können aber nur jene Aufwendungen berücksichtigt werden, die der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands dienen.

Laut „Neue Wirtschafts-Briefe“ besteht dank dieses Urteils die Möglichkeit, dass auch andere das Haus betreffende Reparaturen als Werbungskosten abziehbar sind. Das können beispielsweise Ausgaben für das Reparieren einer Wasserleitung oder des Daches sein.

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