Kinder sichern die Rente

Früher hat man Kinder bekommen, um im Alter abgesichert zu sein. In gewisser Weise trifft das heute immer noch zu, denn Kinder steigern die späteren Rentenansprüche. Die „Leistungen zur Erziehung“ bewirken, dass Mütter oder Väter, die ihr Kind in Deutschland erziehen, in der gesetzlichen Rentenversicherung eine so genannte Kindererziehungszeit angerechnet bekommen:

Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte: „Für jedes Kind, das nach 1991 geboren wurde, bekommt man die ersten 36 Kalendermonate nach der Geburt als Kindererziehungszeit angerechnet, und für davor geborene Kinder sind es immerhin zwölf Monate. Diese Monate wirken sich deutlich rentensteigernd aus.“

Die Kindererziehungszeit wird so bewertet, als ob man das durchschnittliche Arbeitsentgelt eines Beschäftigten verdient hätte. Dadurch erhöht sich die Rente derzeit pro Jahr um gut 26 Euro in den alten Bundesländern, in den neuen Bundesländern sind es knapp 23 Euro. Hat man in dieser Zeit gearbeitet, kommen die Werte für die Beitragszeit sogar noch dazu.

Der Anspruch auf die Kindererziehungszeiten kann auch zwischen den Eltern aufgeteilt oder komplett dem Vater zugeordnet werden. „Neben der Kindererziehungszeit bekommt man zusätzlich bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes noch eine so genannte Kinderberücksichtigungszeit gutgeschrieben“, so Ulrich Theil weiter. Die Berücksichtigungszeit erhöht zwar nicht direkt die Rente, zählt aber für die Erfüllung von besonderen rentenrechtlichen Wartezeiten mit.

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