Änderung bei der Berechnung der Spekulationssteuer

Das Bundesfinanzministerium unter der Leitung von Hans Eichel (SPD) hat den Berechnungsmodus für die Besteuerung von Spekulationsgewinnen grundlegend geändert. Wie das „Handelsblatt“ berichtet, sollen Gewinne aus Spekulationsgeschäften künftig nach der „Fifo“-Methode und nicht mehr nach der Durchschnittsmethode berechnet werden.

Die Einführung der „Fifo“-Methode bedeutet für den Anleger, der Aktien eines Unternehmens zu unterschiedlichen Zeitpunkten kauft, dass aus steuerlicher Sicht auch stets die zuerst gekauften Wertpapiere auch wieder als erstes verkauft werden („first in, first out“). Da Gewinne aus Wertpapiergeschäften steuerpflichtig sind, sofern die Papiere kürzer als ein Jahr gehalten werden und die Freigrenze von 512 Euro überschritten wird, kann durch die Änderung der Berechnung die Steuerlast deutlich höher ausfallen als bisher.

Ein Beispiel: Kauft ein Anleger am 1. Januar 2005 100 Aktien zu 50 Euro und am 1. Februar weitere 100 Aktien des selben Unternehmens für 65 Euro, würde sein Depotbestand 200 Aktien betragen, die er zu einem Durchschnittspreis von 57,50 Euro erworben hat. Verkauft er von diesen Aktien innerhalb der Spekulationsfrist beispielsweise 120 Stück zum Preis von 63 Euro, beträgt sein Spekulationsgewinn nach der alten Berechnungsmethode 660 Euro. Nach der neuen „Fifo“-Methode wäre der Spekulationsgewinn in diesem Fall fast doppelt so hoch: 1260 Euro.

Die Bundesregierung änderte die Berechnungsmethode mit dem EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz, dass bereits vor einigen Wochen von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden ist. „Die Neuregelung greift für alle Verkäufe ab dem 1. Januar 2005“, heißt es aus dem zuständigen Fachreferat des Bundesfinanzministeriums.

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