Über fünf Millionen Menschen haben sich bei ihrer privaten Altersvorsorge bisher für die
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Monatsarchiv: November 2004
Heizenergieverbrauch 90 Prozent gesenkt
In der Frankfurter Friedrich-Ebert-Siedlung saniert die ABG Frankfurt Holding (ABG), die städtische Wohnungsbaugesellschaft, 60 Wohnungen in 10 Mehrfamilien-Mietshäusern, die in den 50er Jahren erbaut wurden. Finanziert wird die ökologische und energetische Sanierung über die
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Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Fallpauschalenänderungsgesetz
Pressemitteilung der
Der gestern vom Vermittlungsausschuss beschlossene Kompromiss zum Fallpauschalenänderungsgesetz höhlt das neue leistungsbezogene Vergütungssystem aus und wird die Ausgaben für die Krankenhausbehandlung in die Höhe treiben. Dies befürchten die Spitzenverbände, nachdem im Vermittlungsausschuss zahlreiche Ausnahmeregelungen bei der Einführung der Fallpauschalen in deutschen Krankenhäusern ab 2005 beschlossen wurden, die Zugeständnisse an Leistungserbringer enthalten.
Ziel des neuen Preissystems ist es eigentlich, gleiche Leistungen, wie z. B. eine Gallenoperation, in allen Krankenhäusern eines Landes mit einer einheitlichen Fallpauschale zu vergüten. Nach dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses können nun für zahlreiche Leistungen doch weiter gesonderte Preise für das einzelne Krankenhaus vereinbart werden.
Damit besteht die Gefahr, dass man zum alten Vergütungssystem, dem Selbstkostendeckungsprinzip, zurückkehrt, wonach jedes Krankenhaus die entstandenen Kosten erstattet bekommt, unabhängig davon, ob es wirtschaftlich arbeitet oder nicht. Die Spitzenverbände betonen, mit diesen Sonderregelungen für einzelne Krankenhäuser werde das Vorhaben, mit dem neuen Preissystem mehr Transparenz und Wirtschaftlichkeit sowie Gerechtigkeit bei der Vergütung unter den Krankenhäusern zu schaffen, unterlaufen.
Für äuÃerst problematisch halten die Spitzenverbände auch den Vorschlag des Vermittlungsausschusses, dass Mehrleistungen bzw. zusätzliche Fälle zukünftig durch jährliche Anhebung des Budgets fast vollständig von den finanziert werden sollen. Das werde zur Folge haben, dass Krankenhäuser durch Fallsplitting, Wiedereinweisungen oder nicht notwendige Behandlungen mehr Leistungen produzierten, nur weil sie diese auch vergütet bekommen.
Bislang wurden zusätzliche Fälle am Jahresende lediglich zu etwa einem Drittel rückwirkend von den ausgeglichen und nicht automatisch in die Budgets des kommenden Jahres übernommen. Die Spitzenverbände warnen, dass mit dem Vorhaben des Vermittlungsausschusses die Ausgaben der für die Krankenhausbehandlung steigen werden. Gleichzeitig werde damit die Beitragssatzstabilität erheblich gefährdet.
Kritik üben die ferner an dem Vorhaben, die Einführungsphase des neuen Preissystems zeitlich zu strecken. Es soll nämlich nun frühestens erst 2010, also elf Jahre nach dem ersten Beschluss des Gesetzgebers, vollständig angewendet werden. Diese Regelung bestrafe alle Krankenhäuser, die erhebliche Anstrengungen unternommen hätten, um sich auf das neue Preissystem einzustellen und sich wirtschaftlich verhalten hätten. Unwirtschaftlichen und weniger innovativen Krankenhäusern werde demgegenüber eine weitgehende Schonfrist eingeräumt.
Gemeinsame Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der vom 25.11.04
Der nächste Sturm kommt bestimmt
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