Monatsarchiv: November 2004

Verschenken Sie kein Geld

Über fünf Millionen Menschen haben sich bei ihrer privaten Altersvorsorge bisher für die Riester-Rente entschieden. Um die staatliche Förderung zu nutzen, muss der Versicherte bisher jährlich eine Zulage beantragen. Dies hat aber bisher nach Angaben der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) nicht einmal jeder Zweite getan. Wer seine Ansprüche nicht verlieren will, muss unbedingt bis Ende des Jahres handeln.

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Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Fallpauschalenänderungsgesetz

Pressemitteilung der AOK
 
Der gestern vom Vermittlungsausschuss beschlossene Kompromiss zum Fallpauschalenänderungsgesetz höhlt das neue leistungsbezogene Vergütungssystem aus und wird die Ausgaben für die Krankenhausbehandlung in die Höhe treiben. Dies befürchten die Spitzenverbände, nachdem im Vermittlungsausschuss zahlreiche Ausnahmeregelungen bei der Einführung der Fallpauschalen in deutschen Krankenhäusern ab 2005 beschlossen wurden, die Zugeständnisse an Leistungserbringer enthalten.
Ziel des neuen Preissystems ist es eigentlich, gleiche Leistungen, wie z. B. eine Gallenoperation, in allen Krankenhäusern eines Landes mit einer einheitlichen Fallpauschale zu vergüten. Nach dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses können nun für zahlreiche Leistungen doch weiter gesonderte Preise für das einzelne Krankenhaus vereinbart werden.
Damit besteht die Gefahr, dass man zum alten Vergütungssystem, dem Selbstkostendeckungsprinzip, zurückkehrt, wonach jedes Krankenhaus die entstandenen Kosten erstattet bekommt, unabhängig davon, ob es wirtschaftlich arbeitet oder nicht. Die Spitzenverbände betonen, mit diesen Sonderregelungen für einzelne Krankenhäuser werde das Vorhaben, mit dem neuen Preissystem mehr Transparenz und Wirtschaftlichkeit sowie Gerechtigkeit bei der Vergütung unter den Krankenhäusern zu schaffen, unterlaufen.
Für äußerst problematisch halten die Spitzenverbände auch den Vorschlag des Vermittlungsausschusses, dass Mehrleistungen bzw. zusätzliche Fälle zukünftig durch jährliche Anhebung des Budgets fast vollständig von den Krankenkassen finanziert werden sollen. Das werde zur Folge haben, dass Krankenhäuser durch Fallsplitting, Wiedereinweisungen oder nicht notwendige Behandlungen mehr Leistungen produzierten, nur weil sie diese auch vergütet bekommen.
Bislang wurden zusätzliche Fälle am Jahresende lediglich zu etwa einem Drittel rückwirkend von den Krankenkassen ausgeglichen und nicht automatisch in die Budgets des kommenden Jahres übernommen. Die Spitzenverbände warnen, dass mit dem Vorhaben des Vermittlungsausschusses die Ausgaben der Krankenkassen für die Krankenhausbehandlung steigen werden. Gleichzeitig werde damit die Beitragssatzstabilität erheblich gefährdet.
Kritik üben die Krankenkassen ferner an dem Vorhaben, die Einführungsphase des neuen Preissystems zeitlich zu strecken. Es soll nämlich nun frühestens erst 2010, also elf Jahre nach dem ersten Beschluss des Gesetzgebers, vollständig angewendet werden. Diese Regelung bestrafe alle Krankenhäuser, die erhebliche Anstrengungen unternommen hätten, um sich auf das neue Preissystem einzustellen und sich wirtschaftlich verhalten hätten. Unwirtschaftlichen und weniger innovativen Krankenhäusern werde demgegenüber eine weitgehende Schonfrist eingeräumt.
Gemeinsame Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 25.11.04

vzbv: Die meisten Deutschen sind falsch versichert

„Die meisten Bürger haben Versicherungen, die sie nicht brauchen oder die bei existenzbedrohenden Schadensfällen nicht zahlen.“, so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller auf einer Tagung zur Reform des Versicherungsrechts in Berlin. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht als Ursache falsche Anreize für Versicherungsvermittler sowie eine Benachteiligung der Verbraucher im geltenden Versicherungsrecht.

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