Spitzenverbände der Krankenkassen begrüßen grundsätzlich Einigung zur Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie

Pressemitteilung der AOK 
 
Regelungen müssen zwingend auch für durch das Europäische Patentamt erteilte Patente gelten
Die oben genannten Spitzenverbände der Krankenkassen begrüßen grundsätzlich den Kompromiss der Koalitionsfraktionen zur Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie in nationales Recht. Sie halten es aber für zwingend erforderlich, dass der Patentumfang nicht nur für Patente auf Gene und Genprodukte eingeschränkt wird, die ein deutsches Patentamt erteilt. Vielmehr muss analog auch der Patentumfang für diejenigen Genpatente eingeschränkt werden, die das Europäische Patentamt in München erteilt.
Nach der ursprünglich im Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie enthaltenen Regelung hätten Gene mit einem Stoffpatent belegt werden können, was der Patentierung kompletter Gene gleichgekommen wäre. Damit hätte der Inhaber eines Patents, mit dem eine Funktion eines Gens bzw. Genproduktes beschrieben wird, auch gleichzeitig das Monopol auf die kommerzielle Verwendung aller weiteren möglichen Funktionen des entsprechenden Gens bzw. seiner Produkte erhalten.
Die genannten Spitzenverbände der Krankenkassen hatten seit langem die im Gesetzentwurf enthaltene Regelung eines umfassenden Patentschutzes für menschliche Gene und Gensequenzen kritisiert. Dies hätte zu einer massiven Intransparenz in der Forschung geführt. Auch seien erhebliche Ausgabensteigerungen, insbesondere im Arzneimittelsektor, zu befürchten gewesen.
Die genannten Spitzenverbände der Krankenkassen begrüßen insofern die Intention des Gesetzgebers, den umfassenden Stoffpatentschutz maßgeblich einzuschränken und damit die forschungshemmenden und ausgabensteigernden Wirkungen eines derart weitreichenden Patentschutzes maßgeblich abzumildern. Allerdings reiche der Kompromissvorschlag nicht aus, um diese Intention vollständig zu erfüllen. Vielmehr schränken die im Kompromiss enthaltenen Regelungen lediglich den Umfang solcher Genpatente ein, die von deutschen Patentämtern erteilt werden.
Die weitaus überwiegende Anzahl von Genpatenten wird aber durch das Europäische Patentamt in München erteilt, für die der Kompromissvorschlag bislang keine Einschränkung des Patentumfangs vorsieht. Ohne eine derartige analoge Regelung für Genpatente, die das Europäische Patentamt erteilt, werde somit, so die Spitzenverbände der Krankenkassen , die eigentliche Intention des Kompromissvorschlags nahezu vollständig konterkariert. Die Spitzenverbände der Krankenkassen fordern deshalb die Politik eindringlich auf, im Interesse der Versicherten, Patienten und Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung eine solche analoge Regelung für durch das Europäische Patentamt erteilte Patente mit in das Gesetz aufzunehmen.
Als positiv bewerten die genannten Spitzenverbände der Krankenkassen die Intention der Koalitionsfraktionen, einen umfassenden Schutz von Versicherten und Patienten beim Umgang mit genetischem Material sicherzustellen. Dies sei deshalb entscheidend, weil nach der vorliegenden europäischen Biopatentrichtlinie dem Grunde nach jeder zum Zwecke der Patentierung entnommene menschliche Körperbestandteil, wie Blut oder Organe, ohne Wissen des Patienten als eigentlichem Träger der Erbinformationen genutzt werden könne.
Die vorherige Zustimmung des Patienten zur Genisolierung und kommerziellen Weiterverwendung müsse deshalb verbindlich gesetzlich vorgeschrieben werden. Die genannten Spitzenverbände der Krankenkassen halten es für zentral, dass derartige Schutzbestimmungen, die die Koalitionsfraktionen im geplanten Gendiagnostikgesetz umsetzen wollen, zeitnah mit der Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie in Kraft treten.
Gemeinsame Presseerklärung von AOK-Bundesverband, BKK Bundesverband, IKK-Bundesverband, Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen , Verband der Angestellten- Krankenkassen

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