Alterseinkünftegesetz: So viel Steuern zahlen Rentner in Zukunft

Im nächsten Jahr tritt das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Betroffen sind alle Rentenbezieher, die heutigen und die künftigen. Von Jahr zu Jahr steigt ab 2005 die steuerliche Belastung für Neurentner, gleichzeitig wachsen aber auch die Vorteile für Arbeitnehmer. Erst im Jahr 2040 ist die große Wende vollzogen – vorausgesetzt, dass es bis dahin keine Reform des neuen Steuerrechts geben wird.

Ab 2040 ist die Rente dann zu 100 Prozent steuerpflichtig, während die Beiträge der Arbeitnehmer zur Altersvorsorge zum großen Teil steuerfrei sein werden. Für alle die heute bereits in Rente sind, bleibt die steuerliche Belastung nahezu gleich – lediglich die gut situierten Rentner müssen geringfügig mehr Steuern zahlen. So erhöht sich beispielsweise die Steuerlast bei einem Rentnerehepaar, das pro Jahr 25.000 Euro gesetzliche Rente erhält und über ein Zusatzeinkommen von 9.000 Euro verfügen kann, um 604 Euro, haben die Tester der Zeitschrift FINANZtest in der September-Ausgabe errechnet.

Wenn die Rente mit 65 Jahren beginnt, wird ein heute 50-Jähriger nur noch 22 Prozent seiner Rente steuerfrei bekommen, ein heute 40-Jähriger nur 11 Prozent und die Generation unter 30 Jahren gar nichts mehr. Und auch für Einkünfte wie Zinsen und Mieten werden Ruheständler in Zukunft deutlich mehr Steuern zahlen müssen. Im Gegenzug können künftige Rentner aber noch als Arbeitnehmer ab 2005 höhere Versicherungsbeiträge absetzten. Sie erhalten für ihre Sozialabgaben bei der Gehaltsabrechnung höhere Pauschalen und haben im nächsten Jahr mehr Lohn auf dem Konto. So steigt beispielsweise die Steuerersparnis im Jahr 2005 bei einem Bruttolohn von 35.000 Euro um 60 Euro und wächst bis 2025 kontinuierlich auf 936 Euro an.

Mit diesem Geld sollte man nach Möglichkeit mehr für das Alter vorsorgen. Die Angebote reichen von Fonds über Betriebsrenten bis zu privaten Renten- und Lebensversicherungen. Dabei sollte man überlegen, ob einem eine steuerfreie Auszahlung im Alter wichtiger ist oder ob man lieber in der Einzahlungsphase Steuern spart und die Auszahlung dann steuerpflichtig ist.

Mit dem Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 reagiert, in dem die Unvereinbarkeit der unterschiedlichen Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes festgestellt wurde.

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