Auch über 2005 hinaus bleibt der Zahnersatz Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen
Für alle, die diesem Grundschutz der gesetzlichen auch weiter vertrauen möchten, besteht keinerlei Handlungsbedarf, sie müssen nicht aktiv werden. Die Höhe der Zahnpauschale wird bis zum 1. Oktober GKV-einheitlich festgelegt. Ausgehend von den Kosten der vergangenen Jahre ergibt sich nach Berechnungen der Ersatzkasse unter Hinzuziehung eines Verwaltungskostenanteils von 7 Prozent eine Pauschale von 6,70 Euro.
Sie ist vom Mitglied allein zu tragen und wird zukünftig bei den Arbeitnehmern direkt mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen vom Gehalt abgezogen. Was den Beitragseinzug für Rentner und Arbeitslose angeht, gibt es noch keine verbindliche Regelung. Da sich bei einem separaten Einzug durch die
die Pauschale durch die Bürokratiekosten nicht unbedeutend erhöhen würde, fordert die Ersatzkasse eine schnellstmöglicheAuch die bisherige Bonusregelung bleibt erhalten. Die gesetzlichen