Private Altersvorsorge optimieren und Steuervorteile sichern

Mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes am 1. Januar 2005 bricht für die Kapital-Lebensversicherung eine neue Zeit an: Die Erträge des beliebten, weil besonders sicheren Vorsorge-Klassikers werden künftig besteuert. Die gute Nachricht: Wer schon eine Lebensversicherung hat oder bis zum Ende des Jahres eine abschließt, braucht die Erträge auch in Zukunft nicht mit dem Fiskus zu teilen.

Rasches Handeln kann sich also lohnen. Verbraucher, die ohnehin eine Police abschließen wollen, können sich aber immer noch in Ruhe informieren. Spätestens zum Jahresende sollte dann aber eine Entscheidung gefällt werden, um einen Vertrag unter den aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen zu bekommen. Beiträge und Auszahlungen aus den Altverträgen bleiben jedoch, zum Glück für die Versicherungsnehmer, auch nach der Jahreswende steuerfrei, informiert Heinz Sauer, Bereichsleiter Privatkunden der Provinzial Lebensversicherung.

Ein Rechenbeispiel: Ein 28-jähriger Mann zahlt 36.000 Euro ein und erhält später eine Auszahlung von 70.490 Euro. Der Ertrag liegt dann bei 34.490 Euro. Wenn er den Vertrag nach dem 31.12. dieses Jahres abschließt, muss er die Hälfte davon versteuern. Bei einem Steuersatz von 35% gingen dann 12.075 Euro ans Finanzamt. Hat der Mann sonst keine Kapitaleinnahmen, kann er noch den Freibetrag und die Pauschale für Sparer von 1.421 Euro voll abziehen.

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