Waschmaschine außer Kontrolle: Versicherung muss nicht zahlen

Die Hersteller von Waschmaschinen werben gerne damit, dass ihre Produkte inzwischen schlau genug seien, um den Menschen außer zum Befüllen und zum Entleeren der Trommel nicht mehr benötigten. Das mag zwar meistens stimmen, doch auch hier ist Vorsicht und regelmäßige Kontrolle geboten.

Wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS mitteilt, musste ein Bürger aus dem Raum Osnabrück teures Lehrgeld bezahlen. Er verließ sich zu sehr auf die Technik seiner Waschmaschine. Er hatte den Zuleitungsschlauch (ohne Aqua-Stopp) am Wasserhahn befestigt und diesen niemals abgedreht. Lange Zeit ging das gut, doch nach sechs Jahren war das Material durch die häufigen Erschütterungen ermüdet und der Schlauch rutschte vom Zapfen des Wasserhahns ab.

Die Folge war eine Überschwemmung der Wohnung mit Sachschäden in Höhe von rund 6.000 Euro. Die Versicherung, die dem Eigentümer den Schaden ersetzt hatte, klagte den Betrag erfolgreich vom Mieter ein. Er habe grob fahrlässig gehandelt, lautete die Begründung, die auch das Oberlandesgericht Oldenburg überzeugte. (Az. 3 U 6/04)

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